Nun zum Finale in der „Fachsprache Jura“!
Latein und Jura – das passt zusammen, wie man schon an „Jura“ sieht. Das ist echtes Latein und bedeutet die Rechte. Streng genommen ist, wer heutzutage vorgibt, Jura zu studieren, bisschen ein Hochstapler. Denn das Studium der Rechtswissenschaft beschränkt sich mittlerweile fast überall auf das weltliche Recht. Das kirchliche Recht (kanonische) gehört nicht mehr zum normalen Rechtsstudium – weshalb man in der Schweiz und Österreich auch zutreffender formuliert, jemand studiere „Jus“. Das ist der Singular zu Jura. Aber ebenso Latein wie die Jurisprudenz, die nun ganz oberflächlich aus „iuris prudentia“ eingedeutscht ist, die Rechtsgelehrsamkeit, die ein grandioses Erbe ist, das Rom Europa hinterlassen hat. Latein war bis ins 18. Jahrhundert der Schlüsselcode aller Kommunikation unter den Juristen.
Deshalb: Etwas Latein muss sein! Das nicht nur deshalb, weil unser Recht auf dem römischen Recht beruht, sondern mehr noch, weil sich viele Juristen im Glanze lateinischer Fremdwörter sonnen. Lateinische Fremdwörter sind „besonders fremde“ Fremdwörter! Lassen Sie sich aber nicht blenden!
„Elementare Voraussetzung der Demokratie ist, dass die Entscheidungsverfahren der Hoheitsgewalt ausübenden Organe und die jeweils verfolgten politischen Zielvorstellungen allgemein sichtbar und verstehbar sind, und ebenso, dass der wahlberechtigte Bürger mit der Hoheitsgewalt, der er unterworfen ist, in seiner Sprache kommunizieren kann.“ – So das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerfGE 89, 155 (185).
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen! Nur: Ganz ohne solche Ausdrücke wird auch das BVerfG nicht auskommen, da man anderenfalls keine Klarheit gewinnt.