Nichts versäumt der junge Jurastudent so unwiederbringlich wie die Gelegenheit, die sich täglich zum Lernen bietet. Eine solche Gelegenheit ist die juristische Lerneinheit.
Wichtig ist, dass Sie Ihren Studienalltag strategisch in „spannende“ Lerneinheiten einteilen. Das unterscheidet Ihren verfassten Tag vom zufälligen Lernen. Unter einer juristischen Lerneinheit verstehe ich eine abgeschlossene zweistündige konzentrierte Lernphase, in der das Juragedächtnis gefüttert wird. Wenn das Wissen bei der Vorlesung stehen bleibt, löst es sich alsbald in Nichts auf. Sie müssen deshalb schnell die Kraft erzeugen, Ihr eigener juristischer Lehrer zu sein, um das Wissen in Ihrer Erinnerung festzuhalten. Diese Kraft wird ins Rollen gebracht durch selbst geplante und eigen verantwortete Lerneinheiten. Sie liefern die Kriterien für die zieladäquate Verlaufsform Ihrer Wochenplan- und Tagesplanziele. Durch deutlich hervortretende Zäsuren in der Abfolge „portionierter“ Lerneinheiten gewinnt der Studienalltag seine Kontur. Machen Sie sich dabei eine wichtige Erfahrung zunutze: Das „Streben nach Abgeschlossenheit des Vorgenommenen“ ist ein auch im studentischen Gedächtnis tätiges Grundprinzip menschlichen Handelns: Man will Leistungen zum Abschluss bringen. Gerade eine Zwei-Stunden-Lerneinheit ist ein solches nach Abgeschlossenheit strebendes Ziel. Das macht sie für uns so wertvoll. Statt mit viel Mühe nichts zu schaffen, sollten Sie schnell den Umgang mit sich beim Lernen lernen. Anders geht es leider nicht! Am Anfang hilft schon die Erkenntnis, dass man sich nur kurz überwinden muss, um mit der Arbeit zu beginnen. Wenn Sie wissen, dass nur die ersten zehn Minuten so schwer sind und es danach immer leichter fällt, am Ball zu bleiben, können Sie sich viel besser an die Skripten und Bücher setzen. Akademische, studentische Freiheit setzt immer voraus, dass man zur Freiheit fähig ist. Und Freiheit bedeutet, Freiheit zur Entscheidung! Entscheiden Sie sich für einen „verfassten studentischen Arbeitsalltag“ mit seinen „Zwei-Stunden-Lerneinheiten“.
Ihr Agieren an Ihrem Arbeitsplatz muss in einer solchen „Zwei-Stunden-Lerneinheit“ eine innere Bewegtheit, eine Spannung, eine gewisse Dramatik für Sie entwickeln. Nehmen Sie sich immer nur eine Lerneinheit vor und hören Sie nie auf, bevor Sie sie erfüllt haben. Jede Lerneinheit sollte auf einer anderen aufbauen und die nächste vorbereiten. Jede Lerneinheit sollte als eine 2-Stunden-Lern-Einheit inszeniert werden. Jede Lerneinheit sollte ein Ziel haben. Und: Jede Lerneinheit braucht eine halbstündige Pause.
1. Zuerst kommt die motivierende Eröffnung mit ihren anregenden Momenten:
An der Spitze steht die Frage: „Was will ich genau lernen?“ – Ist diese Frage geklärt, richtet sich die Aufmerksamkeit nämlich ganz von selbst auf jene Dinge, die für diese Lerneinheit wichtig sind. In dieser öffnenden Phase geht es um Ihre Aktivierung. Sie sollten sich in dieser Zeit in eine Erwartungshaltung versetzen, die kurz, konzentriert und logisch zwingend zum anvisierten Stoff ist, ohne schon wesentlichen Kraft- und Zeitverbrauch mit sich zu bringen.
Stellen Sie sich dazu die folgenden vier Fragen:
1. Was weiß ich schon über dieses von mir zu bearbeitende juristische Gebiet?
2. In welchem systematischen Zusammenhang steht es in meinem Baumdiagramm?
3. Was interessiert mich daran besonders?
4. Finde ich „Andockpunkte“ im Langzeitgedächtnis?
Nehmen wir als Beispiel wieder den „Vertrag“
1. „Was weiß ich über das Gebiet?“
Verträge, Verträge …? Schon oft gehört! Kaufvertrag, Mietvertrag, Erbvertrag, Übereignungsvertrag! Gesellschaftsvertrag! Ehevertrag! Scheidungsvertrag! Der Vertrag scheint ein wichtiges Steuerungs- und Gestaltungsmittel des Privatrechts zu sein. Aber wie kommt er genau zustande? Der Zweck meines Kaufvertrages mit einem x-beliebigen Verkäufer V ist es, einen Rechtserfolg herbeizuführen, nämlich mir den Anspruch auf Eigentumsverschaffung aus § 433 Abs. 1 BGB und V den Anspruch auf den vereinbarten Kaufpreis zu verschaffen, § 433 Abs. 2 BGB. Dieser Rechtserfolg tritt ein, weil er von uns Beiden so gewollt ist und weil die Rechtsordnung diesen Rechtserfolg in § 433 BGB anerkennt. Die Handlungen, die diesen Rechtserfolg herbeiführen, sind Willenserklärungen: Angebot und Annahme, die Achse des Vertrages.
2. „In welchem rechtlichen Zusammenhang steht der Vertrag?“
Er steht generell im allgemeinen Teil des BGB (§ 145 ff. BGB)! Der allgemeine Teil des BGB enthält die gemeinsamen Grundlagen für alle privatrechtlichen Lebens-(Rechts-)Verhältnisse, das Basis-Wissen, also die vor die Klammer des Privatrechts gezogenen Zankäpfel. Es gilt damit für alle folgenden vier (mit HGB fünf) (mit Arbeitsrecht sechs) Bücher. Wie in der Mathematik!
3. „Was interessiert mich am Vertrag besonders?“
Wenn das BGB die Regeln über das Zustandekommen eines Vertrages vor die Klammer zieht und diese um den Begriff des Rechtsgeschäfts in dem § 145 ff. BGB gruppiert, dann gelten diese Regeln ja für jeden Vertrag – egal ob im Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht oder im Erbrecht. Alle Verträge kommen auf die gleiche Art und Weise zustande? Das müssen ja tolle Regeln sein, die den Vertrag und damit das „Vertragen“ im Recht hervorbringen – vom Brötchenkauf beim Bäcker Kraus bis zum Big Deal eines Handelsvertrags zwischen Deutschland und Russland!! („Vertrag“ kommt von „vertragen“? – Im LZG verstauen!) Brötchenkauf – Ehevertrag – Handelsvertrag – Erbvertrag – alles dasselbe?
4. „Habe ich Andockstellen im Langzeitgedächtnis?“
Haben Sie schon Assoziationsglieder, Pakete oder Kommoden, an die Sie anknüpfen, andocken können? Welche Schubladen sind schon aufgefüllt, welche Pakete gepackt? (Und welche (leider!) nicht?) Jetzt folgt die Einordnung.
Die in Ihrem Kurzzeitgedächtnis anlandende externe Information „Vertrag“ würde nach wenigen Sekunden verlöschen, wenn sie nicht sehr schnell auf eine in Ihrem Langzeitgedächtnis kreisende interne Information stoßen würde. Der „Vertrag“ muss als Suchhinweis im KZG für etwas Folgendes im LZG den Reflex darstellen. Diese folgende – alte – Information, die nunmehr auf den Abrufreiz „Vertrag“ reagiert, müssten die Informationen „Rechtsgeschäft“ und „Willenserklärung“ sein. Diese Begriffe müssen als erste Elemente „fest gemauert“ im LZG verankert sein, um als Urglieder für Ihre oben gelernte „Assoziationskette Vertrag“ dienen zu können. Das Urglied muss immer sofort reproduzierbar sein. Im BGB beginnt die Assoziationskette „Vertrag“ mit dem ersten Glied: „Rechtsgeschäft“. Mit irgend einem Abrufadressaten muss man beginnen, da hilft Ihnen niemand! Zentraler Ausgangspunkt sind also das Rechtsgeschäft und die Willenserklärung. Die juristische Zauberwelt wird wesentlich durch Rechtsgeschäfte und deren Kinder, die Willenserklärungen, gesteuert.
Also: Der Suchhinweis „Vertrag“ im KZG reizt die im LZG bereits vorhandenen Assoziationsglieder: „BGB“ „Allgemeiner Teil“ „Rechtsgeschäft“ „Willenserklärung“ – und koppelt an.
Tipps zur Aktivierung für Ihre Eröffnung:
● Konzentrieren Sie sich! Stimmen Sie sich ein! Motivieren Sie sich: „Ich will jetzt etwas Neues lernen.“
● Inhaltsverzeichnis des Lehrbuchs/ Skripts aufschlagen und das Gebiet dort in seinem Umfeld aufsuchen! Nehmen Sie die Konfrontation mit dem neuen Gegenstand vor! Um was soll es gehen?
● Zwei Kapitel davor – zwei Kapitel dahinter nur in den Überschriften lesen! In welchem systematischen Zusammenhang steht das Neue?
● Lerneinheit in Ihr „Jura-Baumdiagramm“ einpassen! Was hat „das Neue“ für einen Platz in meinem „Jura-System-Diagramm“? Blick nach oben, Blick nach unten, Blick zur Seite!
● Unbedingt Gesetz aufschlagen! Es sollte aufgeschlagen neben Ihnen liegen bleiben! Wo steht es?
● Einschlägige Paragraphen vorweg genau mit dem Zeigefinger lesen und sezierend auseinandernehmen.
● Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge entkomplizierend herausarbeiten! Wenn was vorliegt, dann tritt was ein? (Konditionalprogramm)
● In welchem Abschnitt und Titel des Gesetzes stehen die neuen Paragraphen? (Gesetzliche Systematik!)
● Fragen Sie schon mal ganz leise nach dem Grund, dem Télos des neuen Lernstoffes. Was soll das bringen? Was hat sich der Gesetzgeber wohl gedacht?
2. Es folgt die Anspannungsphase:
Es kommt der Höhepunkt Ihrer Lerneinheit, auf dem Sie mit dem neuen Lehrstoff durch das „Bekanntschaftsarrangement“ Ihres Lehrbuchs bzw. Skripts zusammenkommen – mal besser geführt, mal schlechter. In diesem Moment der Anspannungsphase müssen Sie sich mit den neuen Lehrinhalten vertraut machen. Dabei genügt eine oberflächliche Behandlung nicht. Wenn man hier nicht ehrlich sich selbst gegenüber vorgeht, ist die Chance für eine ergiebige Sachbegegnung verpasst. Es geht nicht ohne Verweilen, ohne Abziehen der Gedanken von allem anderen, zumindest für eine Zeit lang. Ohne ein konzentriertes Versenken in die neue juristische Materie klappt es nicht! Seine Aufmerksamkeit kann man in der Regel nur einer Sache zuwenden.
Tipps für die Begegnung mit dem Neuen:
● Höchste Konzentrationsphase! (Tunnelblick!)
● Lehrbuch oder Skript langsam lesen, Zeile um Zeile ohne Eile, Wort um Wort; am besten mit begleitendem, öfter verweilendem Zeigefinger! (Zeigefingerlernen)
● Markierungen farblich vornehmen! (Buntstiftlernen) Gefällt mir: gelb; versteh ich nicht: rot; Definitionen: grün – oder so. Und immer dieselben Farben verwenden.
● Jedes unbekannte Fremd- oder Fachwort im Duden nachschlagen! (Lexikonlernen.)
● Auch deutsche Wörter, die Tatbestandsmerkmale sind, im etymologischen Lexikon suchen! Aber immer nur das eine Wort, nicht etwa noch zehn weitere. Von Interesse ist nur Ihr Pensum! Das „Etymologische“ ist wichtig, um sämtliche begrifflichen Komponenten des Tatbestandsmerkmals zu erfassen, seinen Wortkern und seinen Worthof. (Herkunft der TBMe)
● Sämtliche erwähnten Paragraphen lesen! („Den kenn ich ja“, gibt es nicht.)
● Streng den Blick zum Gesetzestext halten und den Lehrbuchtext ständig am Gesetzestext messen und kontrollieren! Das Gesetz ist das Zentralgestirn, um das alles Lernen kreist. Es ist immer der Mittelpunkt Ihrer Lerneinheit – Sie sind sein ständiger Begleiter. Was Sie aus dem Gesetz sichtbar an Text nehmen können, das nehmen Sie; das „Unsichtbare“ und „Ewige“ nehmen Sie aus den Auslegungsmethoden! (Gesetz steht im Mittelpunkt)
● Eindringliche Auseinandersetzung mit dem Zweck des zu lernenden Rechtsinstitutes. „Was soll das?“; „Wozu ist das gut?“; „Hätte ich das als Gesetzgeber auch so gemacht?“ (Ratio und Tèlos des Gesetzes)
● Schwierige Sätze dreimal lesen! (Verweilen statt eilen.)
● Nach einem Abschnitt innehalten! Grund: Der Lehrinhalt des Abschnitts soll sich zur allgemeinen Erkenntnis im Langzeitgedächtnis verdichten, sich setzen, sich vertiefen. Machen Sie mal die Augen zu! Reflektieren Sie! (Stillphase)
● Wiederholen Sie das Gelesene im Selbstgespräch zur Ergebnissicherung! Hierbei entdecken Sie Verständnisschwierigkeiten, hier werden Sie veranlasst, Verdeutlichungs-versuche zu starten. Fragen Sie sich selbst ab! (Lerndialog mit sich selbst führen)
● Erstellen Sie eine eigene Gliederung des Gelesenen unter Zuhilfenahme des Lerntextes. (Rahmen Sie alles in ein Schema!)
● Zwingen Sie sich zur Anlegung eines System-Baumdiagramms. Bestimmt, es geht immer! Lassen Sie Früchte an einem Erkenntnisbaum wachsen! (Baumdia-gramm)
● Rekapitulieren Sie die Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen mit ihren begrifflichen Inhalten! (Wiederholung)
● Überhöhen Sie das Gelernte durch einen Merkspruch, eine Eselsbrücke. (Langzeitgedächtnis aktivieren!)
● Vergleichen Sie das Gelernte mit Bekanntem, Ähnlichem! Nehmen Sie bewusst Vergleiche vor! (Parallelen suchen)
● Stellen Sie die Rechtsfolge der Norm noch einmal klar heraus! (Blick auf das „Dann“)
3. Zum Schluss steht der Lernabschluss – der Abschwung:
Hier überragt die Kontrollfrage: „Kann ich jetzt über das in der Anspannungsphase juristisch Gelernte frei verfügen?“ „Ist der Nebel über diesem Paragraphenfeld klarer geworden?“ Sie müssen vor sich selbst ganz ehrlich Rechenschaft ablegen, ob Sie sich den juristischen Lerngegenstand zu „eigen“ gemacht haben, ob er wirklich Ihrem Langzeitgedächtnis „gehört“, so dass Sie zukünftig als „Juristischer Eigentümer“ frei darüber verfügen können. Lesen Sie noch einmal die durchgenommenen Paragraphen nach, lassen Sie sie auf der Zunge zergehen. Vielleicht sind Sie motiviert für eine weiterführende Entdeckungsreise. Wenn ja, dann nehmen Sie jetzt den grauen „Palandt“-Kommentar oder den rosaroten „Schönke-Schröder“ zur Hand und stöbern darin ein bisschen über das Gelernte herum.
4. Und jetzt halten Sie bitte für einen Moment inne!
Sie sollten sich jetzt konzentrieren und mit mir nach dem Abschwung acht Schritte der Sammlung gehen: Nennen Sie es, wie Sie wollen, ich nenne es „Jura-Yoga“. Jedenfalls: Es hilft zu behalten! 1. „Ich finde eine entspannte Körperhaltung.“ – 2. „Mein Atem fließt ruhig und regelmäßig“ – 3. „Ich nehme die Geräusche meiner Umgebung wahr.“ – 4. „Ich lasse sie los und achte auf meinen Atem.“ – 5. „Ich verspüre die Ruhe in mir.“ – 6. „Ich schließe die Augen und höre, was in mir ist, höre ausschließlich auf das Gelernte.“ – 7. „Ich hole die Lerneinheit in drei Leitsätzen zurück.“ – 8. „Ich komme langsam zurück.“
5. Eine Pause haben Sie sich jetzt verdient.
Zwei Stunden sind vorbei – eine Zwei-Stunden-Lerneinheit ist beendet. Nicht nur effektives Lernen will gelernt sein, sondern auch effektives Pausenmachen. Je strikter man die Pausen einhält, desto mehr nimmt die Zahl der unbewussten Pausen – kurzes Abschalten lässt sich nie vermeiden – ab. Zum anderen kommt bei genauer Pausenplanung eine gewisse Endspurtmentalität vor der Pause hinzu, die Sie beim Lernabschluss noch einmal auf Höchstleistung bringt. Am Anfang jeder Pause machen Sie sich dann klar, dass Sie einen Teil Ihres Jura-Tages-Lernprogramms hinter sich gebracht haben. Bei jeder weiteren Pause wird dieser Teil größer, der noch vor Ihnen liegende immer kleiner. Diese kleinen Erfolgserlebnisse helfen sowohl bei der genüsslichen Entspannung während, als auch beim erneuten Lerneinstieg nach der Pause. Lassen Sie sich keinesfalls durch die Menge der noch auf dem Tagesplan stehenden Aufgaben aus der Ruhe bringen – wichtig ist nur, dass Sie einen Teil des juristischen Tagespensums planmäßig erledigt haben und im Rhythmus sind. Da Sie den Sinn der Pause kennen, brauchen Sie kein schlechtes Gewissen zu haben. Denn: Arbeitszeit ist Lernzeit plus Pause! Es bringt überhaupt nichts, die Lerneinheiten krampfhaft zu verlängern, indem Sie Pausen streichen. Massiertes Lernen bis zur Erschöpfung („Der Tag hat 24 Stunden, und wenn das nicht reicht, nimm die Nacht dazu!“) ist ineffektiv. Gönnen Sie sich etwas in der Pause. Man lernt besonders gut, wenn das Gehirn eine Belohnung erwartet. Denken Sie aber auch daran, dass zu angenehme Pausenaktivitäten die Gefahr in sich bergen, die juristische Arbeit nicht wieder aufzunehmen!
Zum guten Schluss noch drei Tipps zum Wohlfühlen:
Lernen Sie die Bereiche, die Sie als schwierig empfinden, am Anfang oder Ende Ihrer Lerneinheit. Das Gehirn merkt sich frühe Dinge und solche am Ende besonders gut. „Der erste Eindruck und die Art des Abschieds“ bleiben haften. Jeder Filmemacher weiß das!
Wenn Sie in einen „Flow“ geraten, unterbrechen Sie ihn möglichst nicht. Einen Flow erreichen Sie, wenn Sie aktiv mitdenken, alles um sich herum vergessen und ohne Druck lesen oder schreiben. In einem solchen („Glücks“-)Zustand steigern Sie Ihre Aufnahmefähigkeit erheblich. Leider selten, aber produktiv!
„Man sollte aufhören, wenn es am schönsten ist“. Diese Weisheit ist auch für Ihre Lerneinheit Gold wert! Schließen Sie, wenn immer möglich, mit einem Erfolgserlebnis ab! Das heißt, immer dann, wenn Ihr Körper dank seiner Hormone Ihrem Geist aufgrund von Verstehen Vergnügen bereitet hat. Der Abschluss auf einem Tiefpunkt schadet der neuen Lerneinheit.
Vor einiger Zeit las ich einen Bericht über ein 9-jähriges Mädchen, das als Einzige einen Schiffsuntergang in den Philippinen überlebte, indem es schwimmend eine Zehnmeilenstrecke überwunden hatte. Am Ufer wurde es entkräftet, aber gesund gefunden. Niemand konnte sich erklären, wie das Mädchen es fertig brachte, diese Mammutstrecke aus eigener Kraft zurückzuschwimmen. „Ganz einfach“, sagte das Mädchen den verblüfften Reportern, „Ich wusste die Richtung, und dann bin ich einfach losgeschwommen. Immer habe ich gedacht: Jetzt noch einen Schwimmzug und dann wieder einen. Ich habe immer nur an den nächsten Schwimmzug gedacht und dann wieder an den nächsten Zug. Und auf einmal war ich an Land.“ Also: Ihre Richtung ist klar – erfolgreiche juristische Ausbildung! Und jetzt – Lerneinheit um Lerneinheit! Und auf einmal sind Sie am Ziel.