Zunächst genau so, wie besprochen: Mit Komplexitätsreduktion, Baumdiagrammen, assoziativer Verknüpfungstechnik, disziplinierter Studienalltagsplanung und stringenten Zwei-Stunden-Lerneinheiten. Aber jetzt kommt etwas Wichtiges hinzu: Wiederholungen. Wie jede Klugheit entsteht auch juristische Klugheit aus Erfahrung, d.h. aus erinnerten Ergebnissen über Versuch und Irrtum. Hier eine Erfahrung, die Sie sich täglich selbst bestätigen können.
Der Versuch: „Ich will eine juristische Vorlesung nach einem Tag rekonstruieren.“
Der Irrtum: „Ich muss leider feststellen, dass sehr wenig hängen geblieben ist.“
Nach einem Tag verfügen Sie nur noch über Erinnerungsinseln. Nach einer Woche? – Nach einem Monat? – Alles weg! Die Vergessenskurve rast dramatisch in den Keller, sie neigt sich gegen Null. – Sie merken sich 10 % von dem, was Sie hören, 20 % von dem, was Sie lesen, 60 % von dem, was Sie lesen und hören, 70 % von dem, worüber Sie selbst sprechen und 90 % von dem, was Sie selbst ausprobieren und ausführen.
Der Hauptverlust fällt auf den Zeitraum unmittelbar nach der Informationsaufnahme. Im Verlaufe von maximal zwei Tagen wird ohne Nacharbeit nur noch ein Fünftel behalten, der Rest ist vergessen.
Aus Versuch und Irrtum muss Ihre persönliche Erfahrung entstehen:
„Den Wirkungsgrad kann ich erhöhen, wenn ich den Lernkanal ‚Hören‘ mit dem Lernkanal ‚Sehen‘ kombiniere, also einerseits die Vorlesung und andererseits Skripten, Lehrbücher sowie meine in der Vorlesung gefertigten Aufzeichnungen durcharbeite.
Eine weitere Steigerung erreiche ich durch aktives Tun, z.B. die Fallbearbeitung.
Ein richtig gutes Gegengift gegen das Gift des Vergessens, gegen das Ausfiltern und Ausfällen meines gelernten juristischen Wissens aus meinem Gedächtnis, ist aber das Wiederholen.“
Vergessen beschreibt die unbestreitbare Tatsache, dass gelernte juristische Inhalte bei dem Versuch des Wiedererinnerns entweder fehlerhaft, unvollständig oder aber meist gar nicht mehr reproduziert werden können. Was ist zu tun? – Wiederholen! Wiederholen heißt hier nichts anderes als etwas „wieder“ hervor„holen“, sich etwas „wieder“ zurück„holen“. Dazu muss allerdings etwas da sein, was „hervor-“ bzw. „zurückgeholt“ werden kann. Wissen ist naturgemäß nur abrufbar, wenn das Wissen dauerhaft gespeichert wurde. Im permanenten Kampf gegen das Vergessen ist die Wiederholung des Erlernten das wesentliche Gegenmittel, und das so oft wie möglich. Beim Wiederholen muss man gleichsam „sich selbst besprechen“. Nur so bleibt Jura dauerhaft im Gedächtnis! Nur das, was man ständig wiederholt, sich immer wieder vorsagt, stufenweise aufbaut, mit „Bäumen der Erkenntnis“ fest verankert und in juristisch-assoziativer Gesellschaft verknüpft, wird nicht vergessen.
Am besten lernen die Studenten, die sich mit der Einsamkeit des Wiederholens schnell und problemlos abfinden. Letztlich führt am Wiederholen nämlich kein Weg vorbei. Ein einmaliges Verstehen und Können bei der Neudurchnahme juristischen Stoffes, auch bei den besten didaktischen Lehrmeistern, gelingt nur Genies. Lernen ist im Wesentlichen ein Behaltensphänomen; immer ein Bewahren, ein „Aufheben“, ein Speichern – kurz: ein Nichtmehrvergessen ist beabsichtigt. „Repetitio est mater omnium studiorum“ – Die Lateiner wussten schon: Die Wiederholung ist die Mutter allen Lernens.
Das entscheidende Mittel für die Verhinderung jedweden Lernerfolges ist es, den Stoff nur einmal aufzunehmen. Es hilft allen Studenten nur eines zum nachhaltigen Erfolg: Lernen – Wiederholen – Behalten – Üben – Aktuelle Form für Klausuren verbessern! Lernen – Wiederholen – Behalten – Üben – Aktuelle Form für Klausuren verbessern! Wie in jeder Kultur des übenden Trainings zählt auch im juristischen Lerntraining nur die aktuelle „Form“, in die Sie sich bringen müssen!
Einige Tipps zum Thema Wiederholen! – Genau so bleibt Jura im Gedächtnis.
1. Da das Vergessen innerhalb der ersten 12 Stunden nach dem Lernen am stärksten ist, sollte die erste Wiederholung möglichst früh stattfinden. Faustregel: Wiederholen Sie am Abend den Tagesstoff in einer übergreifenden Zusammenfassung!– Wiederholen Sie an den reservierten Wochenendvierteln (Min.: 1/4) den Wochenstoff! – Wiederholen Sie nach einem Monat an einem ganzen Wochenendtag den Monatsstoff! – Wiederholen Sie in der Zeit zwischen den Semestern den Semesterstoff! Sie wissen: Es heißt nicht „Semesterferien“, sondern „Vorlesungsfreie Zeit“. Ihre Abwehr nehme ich vorweg: „Da komme ich ja aus dem Wiederholen nie heraus!“ Dem ist eben nicht so! Eine hoffnungsfrohe Lernerfahrung besagt, dass die für das Wiederholen benötigte Zeit im Verlaufe der Wiederholungen immer mehr abnimmt. Sehr bald genügt z.B. ein einzelnes Stichwort über das Zustandekommen eines Vertrages, und alles ist wieder präsent. Das Wiederholen ist überflüssig geworden. Ein Teil entfacht dann das Ganze!
2. Man muss nicht alles wiederholen. Sie bemerken sehr schnell, was für Sie persönlich schwierig und schwer merkbar ist und was recht flott von der Hand geht. Zum Beispiel die Anfechtung oder das Abstraktionsprinzip oder der § 812 ff. BGB sitzen bei Ihnen überhaupt nicht? – Dann müssen Sie hier eben öfter ran. Dagegen können Sie das Zustandekommen eines Vertrages zwischenzeitlich im Schlaf? – Also weglassen!
3. Zum Wiederholungslernen eignet sich die juristische Lernkartei sehr gut. Der Lernstoff des AT-BGB und AT StGB, die einzelnen Rechtsinstitute mit ihren Einzelheiten, die Puzzlesteine der Antwortnormen und Erscheinungsformen werden in Frage-Antwort-Form auf Karteikarten übertragen – auf die Vorderseite kommt die Frage, auf die Rückseite die Antwort. Der Wanderweg der Lernkärtchen kann beginnen. Am Anfang sollten Sie möglichst schriftlich antworten – denken Sie an Ihre verschiedenen Lernkanäle. Glauben Sie nicht, dass das Beschriften der Karten eine sinnlose Tätigkeit sei: Sie müssen sich nämlich durch die Auswahl und die stringente Formulierung der juristischen Fragen mit dem Lernstoff auseinandersetzen – und dabei lernen Sie. Großer Vorteil der Karteikarten: Mit Karteikarten kann überall gelernt und wiederholt werden: im Bett, im Zug, im Wartezimmer.
4. Sehr gut bewährt hat sich bei vielen auch ein sog. Flipchart. Auf den großen Blättern dieses Mediums kann man wichtige, für das weitere Lernen notwendige, behaltenswürdige Grundschemata, Pakete, Puzzlesteine, Baumdiagramme – farbig markiert – auftragen, die man dann bei der Wiederholung zu jedem Anlass aufblättern kann. Ein Flipchart, das ist so etwas wie ein ewiges Gedächtnis. Mit der Lernkartei und dem Flipchart schlagen Sie drei Fliegen mit einer Klappe:
Fliege 1: Sie lernen bereits beim klaren, übersichtlichen, präzisen, vollständigen und einfachen Auftragen der Frage- und Antwort-Strukturierungen.
Fliege 2: Sie gewinnen einen treuen Begleiter, der Fixiertes fix, zuverlässig und insbesondere einprägsam aus der Erinnerung hervorholt.
Fliege 3: Sie können ein Ihnen nur schwer zugängliches Paket eine Zeit lang vor Ihrem Auge stehen lassen. Steter Tropfen höhlt den Stein.
5. Auch die Partnerarbeit, respektive Gruppenarbeit, eignet sich gut zu juristischen Wiederholungen – und beugt so ganz nebenbei der Isolation beim Lernen vor. Lernen vereinsamt nun einmal! Gegen die Einsamkeit des Lernens gründet man eine gesellige Lern-AG. Hier zeigen sich Kapazitäten zur Selbsthilfe und Selbstheilung. Eine solche Partnerarbeit kommt nicht für neuen Wissenserwerb und auch nicht als stundenlange Dauerform in Betracht, sondern lediglich als willkommene Abwechslung und Zwischenstufe des Lernens. Sie und Ihr Freund sprechen sich ab: „10 Minuten Zeit! Erlöschen durch Erfüllung! §§ 362 Abs. 1, 2, 364 Abs. 1 BGB, Abgrenzung zu § 364 Abs. 2 BGB.“ Gesetz raus, und Sie schreiben stichwortartig untereinander, was Ihnen beiden dazu einfällt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es entsteht ein gewisser Wettbewerb, es gestaltet sich alles mehr als ein Spiel (Spaß!), zweien fällt mehr ein als einem; im dialogischen Gespräch tauchen neue (alte) Erinnerungen auf. Und sie schulen ungemein die Schlüsselkompetenzen der Sprache und Kommunikation.
Als gute weitere „Vergissmeinnicht-Möglichkeiten“ für die Partnerarbeit seien erwähnt:
Das wechselseitige Vorlesen kleiner, in sich geschlossener Kapitel (Zuhören üben!);
Das gemeinsame Lösen von Fällen als Denksportaufgaben;
Das gegenseitige Erklären (wichtig!) von Problemen;
Das freie Vortragen der Falllösungen;
Das „Ich-unterrichte-dich – Du-unterrichtest-mich-Spiel“ frei nach dem römischen Motto: Docendo discimus: beim Lehren lernen wir;
Formulierungsübungen;
Das wechselseitige Abrufen gespeicherten Wissens;
Jura-Quiz.
Partnerarbeit macht einfach mehr Spaß als das isolierte Brüten, birgt aber auch die große Gefahr oberflächlichen Zeitvertreibs und blödelnder Ablenkung.
6. Der beste Lernerfolg ist keineswegs dadurch zu erzielen, dass man die zur Verfügung stehende tägliche oder wöchentliche Gesamtwiederholungszeit nur einseitig durch reine Wiederholung in Form erneuten „Durcharbeitens“ nutzt. Die „stumpfe“ Wiederholung ist eine unproduktive Wiederholung und führt nicht zur bestmöglichen, längerfristigen Einprägung. Sie ist auf Dauer langweilig. Besser ist es, wenn Sie die Gesamtwiederholungszeit im fliegenden Wechsel in die angeführten alternativen Möglichkeiten aufteilen. Varietas delectat, lat.: Abwechslung erfreut: Karteikarten, Partnerarbeit, Ich-unterrichte-dich–du-unterrichtest-mich-Spiel, Quiz, Flipchart-Arbeit, Erneutes Durcharbeiten, Selbstprüfung im Selbstgespräch. Dadurch verhindern Sie am wirkungsvollsten, dass sich Lernhemmungen aufbauen und dass Sie dem ewigen Vergessen hilflos ausgeliefert sind. Durch abwechslungsreiche Wiederholungen sind Sie es gerade nicht!
7. Wiederholungen haben nicht nur den unbestreitbaren Sinn, Sie im Abwehrkampf gegen das Vergessen zu unterstützen, vielmehr auch den, Sie in Ihrem Wissen zu bestätigen (Belohnungseffekt), Sie aber auch mit Ihrem Nichtwissen zu konfrontieren (Bestrafungseffekt) und Sie dadurch zu einem lernstrategischen Weiter-so oder einem Umdenken und vielleicht zu neuen Lernansätzen zu animieren.
8. Der wichtigste Tipp: Das Recht darf man nicht nur in Begriffssystemen suchen, sondern immer im alltäglichen Leben. Am wichtigsten ist das Training am wiederholenden Fall! Jura ohne Fall, Gesetz ohne prägenden Sachverhalt gibt es nicht. Das Leben besteht aus Alltag. Auch Ihr Wiederholungs-Lernen darf es ohne Fall eigentlich nicht geben! Sie wissen schon: Zunächst am einfachen Normalfall, dann erst am komplexen Exoten!
9. Ein letzter Tipp zum Wiederholen: Teilen Sie das Wiederholungsprogramm so ein und grenzen Sie es zeitlich so ab, dass es nicht zu stark mit den anderen Phasen Ihres Lernens in Konflikt gerät. Wichtig ist die Wiederholung! Wichtiger die Eroberung neuen Stoffes! Noch wichtiger, dass man das Wiederholte verstanden hat! Man kann nämlich nur wiederholen, wieder hervorholen, was man sich angeeignet und bewahrt hat. Also trennen Sie die Phasen scharf voneinander ab, damit nicht alles zerfließt:
Ohne neue Begegnung mit Jura (Aneignungsphase) – kein Aufheben des Erlernten (Bewahrungsphase)
Ohne Aneignung und Bewahren – kein Wiederhervorholen (Wiederholungsphase)
Ohne gezielte Wiederholung – kein Verstehen und keine Verankerung im LZG (Fixierungsphase)
Ohne Verankerung im LZG kein kompetenter Einsatz der erworbenen Lernpotentiale im Ernstfall der Klausur (Reproduktionsphase).
Eine kleine, hoffentlich hilfreiche Lebensweisheit zum ewigen Wiederholen für Sie:
Begehre nicht nur das, was du nicht weißt! Genieße öfter das, was du schon weißt!
Das ist Balsam für die geschundene Juraanfängerseele. Also wiederholen Sie öfter das Alte!