Beitrag: 4 Warum die Haupttätigkeit des Jurastudenten aus Lernen besteht?

Weil das angestrebte Prädikatsexamen als erfolgreicher Abschluss Ihres Jurastudiums ausschließlich die Summe Ihrer jurastudentischen Anstrengungen im Lernen von Recht und Gesetz ist.
Und dieses Lernen will von Anfang an gelernt sein! Es darf nie zur unleidlichen Pflicht abgleiten. Ob Sie Jura richtig lernen oder nicht, können nur Sie entscheiden. Man kann vieles ändern im Erlernen der Juristerei im Gegensatz zu dem tradierten Hörsaallernen – und das werden wir auch gleich tun – die Tatsache des Lernens selbst allerdings nicht! Jura ist traditionell sehr lernintensiv. Die größte Idee dieses Studiums lässt sich eindeutig auf sechs Buchstaben reduzieren: L.e.r.n.e.n! Das fraglose Entgegennehmen fertiger Erkenntnisse in den Vorlesungen und aus den Lehrbüchern, das bienenfleißige Mit- und Herausschreiben gerade der Studenten der Anfängersemester, das Herumstochern im Nebel der Gutachten- und Subsumtionstechnik, die Aussage „Ich hab es ja gewusst, aber nicht gewusst, wo und wie und warum ich es in der Klausur unterbringen sollte“, dürfen gar nicht erst aufkommen. Von Anfang an muss diese Aufgabe des juristischen Lernens allerdings unter zwei Beschränkungen gelöst werden:
Erstens: Ohne entsagende Askese. Denn der Weg der asketischen Entsagung ist für normalsterbliche Jurastudenten nicht begehbar. Zwar erfolgreich, aber nicht zu schaffen.
Zweitens: Ohne hedonistische Ausschweifung. Denn der Weg des unbeschränkten Genusses führt schnurstracks ins jurastudentische Scheitern. Zwar zu schaffen, aber nicht erfolgreich.

Die Kunst Ihres juristischen Lernens liegt zwischen beiden Extremen. Sie müssen lernen, wie man ohne allzu große Entsagung und Selbstüberwindung und ohne nur den Genuss als ausschließliches Mittel für seinen Lebenszweck zu achten, den Weg in das juristische Lernen gehen kann, um für sich Lerntechniken und Lernstrategien für das Jurastudium zu entdecken. Das wichtigste Ziel, an dem man im Jurastudium arbeiten muss, ist man selbst. Also: Dinge abstellen, von denen man sieht, dass sie einen nicht weiterbringen und Dinge tun, die einen weiterbringen. Stressfreies Jurastudium ist ein Hirngespinst! Lernen ist bei aller Freude immer auch anstrengend. Die Kunst Ihres Lernens muss darin bestehen, die Lernanstrengung nicht in einen übertriebenen Lernstress ausarten zu lassen, der nur lähmt und die Motivation vernichtet. Wichtig ist es, dass Sie gleich zu Beginn des Weges in die Juristerei die Lust zum Lernen gegen die Last des Lernens ankurbeln. Gelingt Ihnen das, dann sind Sie auch motiviert, und Sie werden aus sich selbst mehr machen als alle Lektionen, Dozenten, Kapitel und Vorlesungen aus Ihnen zu machen imstande sind. Die Förderung Ihres aktiven, primär selbstgesteuerten Studierens ist ein zentrales Anliegen von mir in diesem Blog. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie Ihre juristische Problemfindungs-, Problemlösungs- und juristische Anwendungskompetenz optimiert werden können.

Sich Lern-Aufgaben und Lern-Tätigkeiten zu stellen, gelingt allerdings nicht jedem:
● Dem Ersten fehlt es an Kraft, sich gegen die süße Versuchung der Trägheit anzustemmen.
● Dem Zweiten gebricht es an der Gelegenheit, die ansprechenden und motivierenden professoralen und literarischen juristischen Lernmedien zu finden.
● Dem Dritten mangelt es ganz einfach an Interesse, Fleiß und Disziplin, wie sie für ein erfolgreiches juristisches Lernen von Nöten sind.
Der Vierte hat nicht begriffen, dass die Entscheidung fürs Lernen gleichzeitig eine Entscheidung zu Lasten anderer Aktivitäten ist.
Dem Fünften fehlt es an Geduld, und er übersieht, dass auch der schnellste Sprinter das Rennen nicht gewinnt, wenn er übersieht, dass es sich um einen Hindernislauf handelt.

Lernen bedeutet nichts anderes, als zu bestimmten festgelegten Zeiten bestimmte Wissensgebiete zu erarbeiten, das juristische Wissen durch Wiederholung und Falltraining zu festigen, zu üben, sich selbst zu überprüfen und … besser zu werden (Feed-back-Schleife). Und das alles unabhängig von der eigenen Befindlichkeit, unabhängig davon, wie man „gerade drauf ist“. Es bedeutet ganz schlicht, das „Notwendige“ zu einer bestimmten Zeit sachgerecht, verantwortungsvoll, gut und aufmerksam zu tun. Die „Not“ ist Ihr juristischer Stoff, das „Not-Wendige“ ist dieses juristische Lernen! Wenn Sie Ihr Juragebiet immer besser beherrschen – und das wird nun einmal nur durch „Lernen“ gehen – macht es Ihnen auch bald Spaß. Das Lernen in der Juristerei wird dann von Ihnen nicht mehr als harte Last empfunden. Wichtig ist, dass Sie schnell Zutrauen zu Ihren eigenen Fähigkeiten, Ihrer Motivation, Ihrem individuellen Lernen, Ihrer Intelligenz, zu Fleiß, Disziplin und Ausdauer finden. „Der Chef bin ich!“ Das ist das Problem vieler Studenten.

Die Schicksalsfrage des Jurastudenten scheint mir zu sein, ob und in welchem Maße es seiner Studentenkultur möglichst frühzeitig gelingt, der Störung seines Studiums durch Trägheit, fehlende Lernfähigkeit und Lernbereitschaft, einer widerstrebenden Motivation und einer „Sekundärtugendresistenz“ gegen Fleiß und Disziplin zu erkennen und ihr Herr zu werden. Und ob er recht bald spürt, dass er als Jurastudent nichts anderes ist, als das, was er selbst aus sich gemacht hat.

Tja, Fleiß und eiserne Disziplin sind zwei der Hauptschlüssel zu Ihrem Erfolg, auch wenn Sie die Wörter nicht mögen. In dem Moment, in dem Sie anfangen, lasch und nachgiebig zu werden, nistet sich in Ihrem Unterbewusstsein der erste, gemeine Erfolgsverhinderer ein. Ein Tyrann, der es versteht, Ihre Studienmotivation von Tag zu Tag mehr zu sabotieren bis Sie eines nahen Tages entmutigt am Boden liegen.

Daraus folgt: Das wichtigste Ziel, an dem man im Jurastudium arbeiten muss, ist man als Student selbst.
Man muss:
seine Konzentrationsfähigkeit schulen, damit der Geist immer da ist, wo der Körper ist.
seine Belastbarkeit aufbauen für den täglichen Überlebenskampf gegen die Trägheit.
sein Selbstbewusstsein stärken; Bauch raus, Schulter hängen lassen, ruhig atmen – hier komme Ich!
seine Entspannungsfähigkeit trainieren und öfter Pausen sprechen lassen.
seine Lernkompetenz einstudieren, um möglichst viel Wissen für den Ernstfall speichern zu können.
seine Lernorganisation erstellen und einhalten durch Tages-, Wochen-, Semesterpläne.
seine Selbstständigkeit fördern; nichts geht mehr auf Anweisung, alles nur noch eigenverantwortlich gestalten.
seine Planung erstellen, wie man sich sein Studium vorstellt.
sein Zeitmanagement organisieren und Zeitfresser eliminieren.
seine Präsentationstechnik verbessern und „Gutachtologe“ werden.
seine Informationsfähigkeit aufrüsten, um Wissensquellen ausschöpfen zu können.
seine Entscheidungsfähigkeit aufmuntern, um Fälle auch abschließen zu können.
seine Kreativität ausbauen, denn jeder Fall ist eben anders.
seine Zielsetzung nicht aus den Augen verlieren, nämlich ein guter Jurist zu werden.

Hört sich alles gar nicht so schwer an? – Ist es aber! Denn dazu müssen Sie möglichst schon nach dem ersten ‚Semester Jura‘
● eine Vielzahl von Gesetzen in Entstehung, Inhalt, Aufbau und Zusammenspiel kennen (Juristisches Wissen),
● mit ihnen umzugehen wissen (Gesetzeskunde),
● die notwendigen Methoden beherrschen lernen, mit denen man einfachere „Fälle“ mit den „Gesetzen“ zur Deckung bringen kann (Juristische Methodik),
● Verständnis für die systematischen Zusammenhänge entwickeln (Juristisches Verständnis),
● selbständig juristisches Wissen aufnehmen und geistig verarbeiten (Juristisches Lernen und Denken),
● juristische Professoren, ihre Lehrbücher und die Rechtsprechung eingehend „beobachten“ und sich mit ihren Inhalten aus Wort, Urteil und Schrift gründlich beschäftigen, ihre Ausführungen eingehend erforschen (Juristische Lehre)
und sich mit „Gesetz und Recht“ wissenschaftlich auseinandersetzen in Klausur und Hausarbeit (juristische Hausarbeits- und Klausurentechnik).

Keiner kommt um das juristische Lernen herum! Sie müssen als Jurist ein Leben lang lernen. Dem Gesetzgeber sei Dank, der ständig neue Gesetze produziert! Der Rechtsprechung sei Dank, die Tag für Tag Tausende von Urteilen fällt! Der Lehre sei Dank, die es immer neu und vielfältig im Blätterwald rauschen lässt! Mit dem Lernen von juristischem Fachwissen müssen Sie gleichzeitig das „Lernen lernen“. Sie müssen Ihren „Lerntyp“ analysieren und Ihre eigene „Lernorganisation (-strategie)“ entwerfen. Niemand kann Ihnen diese ureigenen Entscheidungen zum Lernen abnehmen! Sie werden im Folgenden bald entdecken, dass das „Lernen des juristischen Wissens“, d.h. die Anhäufung juristischer Erkenntnisse und Fertigkeiten, eine Grundlage hat: das „Lernen des juristischen Lernens“.

Das juristische Lernen setzt sich aus drei Phasen zusammen:
1. Die Aneignungsphase: Das ist die Begegnung mit Jura. – Also: der Erwerb von juristischem Wissen, das Neulernen – Was muss von Jura wie strukturiert ins Gedächtnis? – Wie kommt Jura ins Gedächtnis? – Der Verstand kann in der Klausur nur geben, was er vorher empfangen hat.
2. Die Behaltensphase: Das ist das Speichern des juristisch Erlernten. – Also: das Bewahren, das Aufheben, das Nichtvergessen – Wie bleibt Jura im Gedächtnis? – Der Verstand kann in der Klausur nur geben, was er behalten hat, erinnern und abrufen kann.
3. Die Reproduktionsphase: Das ist das Offenkundigmachen des juristisch Gelernten – Also: die Lernpotentiale bei gegebenem Anlass – z.B. in der Klausur – passgenau und formgenau einsetzen zu können – Wie kommt Jura, gutachtlich in Form gebracht, vom Gedächtnis zum Fall? – Der Verstand kann in der Klausur nur geben, was er verstanden hat und was er in die Präsentationsformen umsetzen kann.

Der Mehrwert dieses dreiphasigen Lernprozesses ist ein Mehrwert an juristischem Wissen und Können. Die entscheidende Frage wird für Sie sein, wie Sie diese Phasen für sich optimieren können. Nur dann „werden“ Sie nicht mehr jurastudiert, dann studieren Sie Jura! Und scheitern? – Das tun nur die anderen! Kein Professor und kein noch so gutes Lehrbuch können Ihnen die streichelnde Parole ausgeben: „Komm, hör oder lies mich – ich lehre dich schon! Vertraue mir!“, ohne sich dem Vorwurf der Scharlatanerie auszusetzen. Die Wissensvermittlung durch Ihre juristischen Lehrmedien setzt nur den Reiz zum Lernen. Was Sie aus diesem Reiz machen, bestimmen nur Sie selbst! Alle Medien können Sie dabei unterstützen, aber sie können Ihre originären juristischen Lernleistungen nicht erzwingen. Sie müssen sie erbringen!

Bei aller Liebe zu Eigenarten des Einzelwesens „Student“ gibt es Regeln, denen jeder juristische Lernprozess unterliegt:
Erstens Regeln für das Verhalten gegen sich selbst, und
zweitens Regeln für das Verhalten gegen die juristischen Lernmedien.
Von Anfang an sollten Sie vier Lern-Regeln gegen sich selbst als Leitsterne setzen, nichts geht ohne sie im Jurastudium zusammen. Sie sind gewissermaßen der „Allgemeine Teil“ des juristischen Lernens. Die Regeln für den Umgang gegen die Lernmedien formulieren wir gleich noch.

Regel 1: Ihr juristisches Lernen muss ein gehirngerechtes Lernen sein! Das heißt, ein wissenspeicherndes Lernen!

Juristischer Lernerfolg tritt erst dann ein, wenn das juristische Wissen im Langzeitgedächtnis verankert ist. Das Vergessen ist leider der Regelfall. Was Sie behalten wollen, müssen Sie besonders sichern. Entscheidend hierfür ist:
Lassen Sie immer nur so viel Jura in sich hinein, wie Sie produktiv verarbeiten können
Wiederholen und noch einmal wiederholen, das Gehirn ist kein Scanner
Vernetzen des Neuen mit dem Alten um Zentralbegriffe herum
Überblicke vor Einzelwissen schaffen Systematisierung
Normalfälle vor Exoten speichern
Baumdiagramme im Gedächtnis einstellen
Zu jedem Problem einen Fall ins Langzeitgedächtnis überführen
Prüfungsprogramme, also Schemata, einspeisen
Auf assoziative Anschlussfähigkeiten des juristischen Stoffes achten

Regel 2: Ihr juristisches Lernen muss ein typgerechtes Lernen sein! Das heißt, Sie müssen erst sich selbst analysieren und erst dann lernen! Jeder Student ist eine andere Persönlichkeit und damit ein anderer Lerntyp.

Individuellen Lerneingangskanal testen und wählen: Hören, Sehen, Tun
Fragen: „Was hält mich vom Lernen ab?“ Störquellen abstellen
Chaotischen Arbeitsplatz vermeiden und sich nicht im Chaos einquartieren
Ideale Lernzeit herausfinden. Bin ich „Lerche“ oder „Nachtigall“?
Spezielle Tagesziele suchen, setzen und kontrollieren
Bildtyp? Malen Sie Baumdiagramme
Spieltyp? Fertigen Sie sich ein juristisches „Law-Persuit-Quiz“
Motivieren Sie sich ganz persönlich für Ihr „Unternehmen Jura“
Regel 3: Ihr juristisches Lernen muss ein klausurengerechtes Lernen sein! Das heißt, Sie müssen Ihr Studium mehr vom Ende her denken!

Juristisches Wissen bewährt sich immer erst am Fall in der Klausur. Direktes Wissen wird nie abgefragt, immer nur indirekt über Fälle.
Enge Bindung ans Gesetz setzt Gesetzeskunde voraus
Neben Gesetzeswissen gilt es, das Methodenwissen aufzubauen: Gutachten und Subsumtion
Jura ist eine Entscheidungswissenschaft und wird erprobt am zu entscheidenden Fall
Alle Klausurenfälle sind normgeleitet, deshalb steht am Anfang immer (!) eine Antwortnorm
Im „BGB“ und „StGB“ muss man sich bald zu Hause fühlen
Gesetzesketten an den Gesetzestext schreiben, den man dann allerdings so nicht in Klausuren verwendet (sonst: Täuschungsversuch)
Gutachten-, Auslegungs-, Argumentations-, Sprachstilkenntnis
Definitionsbeherrschung
Juristischer Klausuren-Wortschatz
Problemschatzkiste (Ordner) anlegen für Fälle, die nur mit dem Gesetz nicht so einfach zu lösen sind.

Regel 4: Jede Ihrer erfolgreichen Lernschritte darf niemals in sich selbst zurückkehren. Vielmehr muss er immer eine Aufwärtsdrehung enthalten, sein „Ende“ ist stets der „Anfang“ einer neuen juristischen Ausbildungsschraube, die dem Wissens-, Methoden- und Erfahrungsmehrgewinn entspricht. Wieder der Ratscheneffekt: Es geht nur vorwärts, niemals zurück!
● Zunächst müssen in den evolutionär-juristischen Lernprozess als Vorbedingungen allen weiteren erfolgreichen juristischen Lernens der Gutachtenstil, die Subsumtionstechnik, das Abstraktionsprinzip, die Methodik der Auslegung, die Gesetzeskorrelation des Wenn-Dann-Modells und der Umgang mit dem Gesetz aus den Tiefen der Rechtswissenschaft „aufgehoben“ im Sinne von „emporgehoben, gesammelt“ werden.
● Dieses Basiswissen muss alsdann gelernt, optimiert, erfahrbar und unverbrüchlich „aufgehoben“, also bewahrt und gespeichert werden.
● Auf diesem Fundament aufbauend müssen sich die Sprache des Gesetzes, die Funktion und das System des Rechts, ein zunächst überschlägiger Einblick in die Rechtsgebiete BGB und StGB hinzugesellen und in dem Juragedächtnis „aufgehoben“ werden, ohne es auf diesen beiden Gebieten sofort mit Einzelwissen zu verstopfen.
● Auf diesen „Wissens-, Funktions- und System-Grundlagen“ können danach allmählich die ganzen Feinheiten der schwierigeren und komplexeren schuldrechtlichen, sachenrechtlichen, erbrechtlichen und anderen spezialrechtlichen Schichten aufbauen, die desto erkenntnisreicher sind, je mehr man in den vorgenannten Schichten „aufgehoben“ hat.
● Am Ende kulminiert alles im Gesamtwerk der juristischen Klausuren; Basis-, System- und Spezialwissen werden „aufgehoben“ und gehen auf im alles verknüpfenden Ganzen einer klausurentechnisch geschulten Falllösung. Denn zweifellos ist die Klausur die synthetische Einheit einer Vielzahl in sich abgestimmter juristischer Schichten. Bei der Klausurenlösung müssen Sie all jene vorbedingenden und deren vorbedingenden Schichten freischaufeln, aus denen die alles zusammenfügende Klausur als „gekünstelter“ Lebenssachverhalt von seinem Ersteller komponiert ist.
Im Wege Ihrer individuellen Lernerfahrung müssen Sie ein solches „Klausuren- Entzauberungsprogramm“ entwickeln. Dieses schält dann notwendig alle Komponenten dessen heraus, was ich das „Kräfteparallelogramm einer Klausur“ nenne (vgl. Bd. V: Klausuren, Hausarbeiten und Referate).

Und vor allem: Vermeiden Sie den Gedanken: „Es wird schon klappen!“ Von alleine klappt es nicht im Jurastudium, sondern lernen Sie ernsthaft zu lernen! Der alte schulische A.D.A.M. (Alles durch Anweisung machen) ist tot! Es lebe die akademisch mündige E.V.A. (Eigen-verantwortliches Aneignen). Werden Sie der aktive Anpacker Ihrer juristischen Ausbildung. Es ist ein fast Kantischer Moment: Haben Sie den Mut, sich Ihrer eigenen studentischen Freiheit zu bedienen. Diesen Mut wünsche ich Ihnen! Und jetzt auf in den „Besonderen Teil“ des juristischen Lernens mit seinen ganz konkreten Fragen.