Weil sie die Studieneingangsphase leider nicht genutzt haben, um ihre Studienkompetenz aufzubauen. Viele trotten einfach zu oft der Herde der Vorlesungsschafe hinterher. Und: „Scheitern?“ – Das tun doch nur die anderen. Falsch! Auch Sie sind gefährdet. Der „Andere“ ist nämlich nicht anders als Sie. Verkrampfen, verbeißen, verzweifeln, verzagen – scheitern. Abbruch! Traurige Studenten! Dabei handelt es sich meist um solche Studenten, die zu lang am althergebrachten, disziplinlosen Schul- und Studienschlendrian festhalten und die Kurve zum Studium nicht kriegen. Sie werden gleich einem steuerlosen Schiff – anfangs langsam, später immer schneller – vom Sog des Wasserfalls angezogen. Der Sturz über das Kliff ist das Ende einer hartnäckigen Resistenz gegen die Ursachen des Scheiterns. Wenn der Student sich dem Kliff dann bedrohlich nähert, ist es bereits zu spät. Es gibt Gründe für ein Scheitern schon gleich im Anfang des Jurastudiums. Ihre Existenz zu leugnen, hilft nicht über die Tatsache ihres Daseins hinweg. Aber wer die häufigsten Gründe kennt, kann sie bekämpfen. In Ihnen darf das lähmende Gefühl, die Stufe der Inkompetenz, die zum Scheitern führt, erreicht zu haben, gar nicht erst aufsteigen.
Aber zunächst: Warum sollte es sich für einen jungen Jurastudenten überhaupt lohnen, sich mit „Gründen für ein Scheitern“ im Jurastudium herumzuschlagen?
Vielleicht deshalb, weil man vom Scheitern lernen kann, wie man nicht scheitert?
Vielleicht deshalb, weil man nicht nach zwei oder mehr Semestern wieder da ankommen will, wo man aufgebrochen ist?
Vielleicht deshalb, weil einem dann die Not des deprimierenden „Sich-für-dumm-Haltens“ erspart bleibt?
Vielleicht deshalb, weil man vor Sinnfragen im Studium bis auf Weiteres sicher ist?
Vielleicht deshalb, weil sich dadurch ein „langer Wille“ konstituiert, um ein hochkomplexes Jurastudium über weite Zeitstrecken erfolgreich zu bestehen?
Vielleicht deshalb, weil man befähigt wird, ohne Angst, aber mit klarem Blick, den langen Marsch auf den entdeckenden Wegen der Juristerei und ihrer juristischen Denk- und Arbeitsweisen erfolgreich anzutreten?
Oder vielleicht deshalb, weil die Kenntnis über Maßnahmen zur Abwendung oder zumindest Eindämmung schwebender Scheiterungsgründe zu den studentischen Klugheitsregeln eines geglückten Juraeinstiegs gehören?
Vielleicht? – Nein, ganz und gar nicht vielleicht, sondern gerade deshalb!
Beim Weiterlesen sollten wir folgende Unterschiede des Scheiterns im Hinterkopf behalten:
Etwas scheitert: ein Projekt, ein Vorhaben, es ist das Scheitern einer Sachlage, sie fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Aber alles bleibt auf Distanz, rückt Ihnen nicht zu Leibe. Das Projekt „Jurastudium“ scheitert an anderen Umständen als an Ihnen.
Ich scheitere an etwas: an einem Ziel, einer Aufgabe, einer Idee oder der Durchführung eines bestimmten Plans. Vielleicht reicht meine Fähigkeit nicht hin, vielleicht ist auch die Zeit noch nicht reif. Vielleicht liegt es an mir, vielleicht auch an den Umständen. Hier muss ich mich meiner Unzulänglichkeit stellen, meine eigene Verantwortlichkeit mit ins Spiel bringen. Sie sind am Projekt „Jurastudium“ gescheitert.
Ich selbst bin gescheitert: mit meinem Leben, meinen Ideen, meinem Glauben an mich. Hier dehnt sich das Scheitern auf die ganze Existenz aus, es ist in das Innere meiner Persönlichkeit eingezogen. Sie sind am Projekt „Jurastudium“ gescheitert und an Ihrem Leben.
Es gibt kaum ein Studium, ein studentisches Unterfangen, das mit so viel Erwartungen und Neugier begonnen wird und das mit solcher Häufigkeit fehlschlägt wie das juristische Studium. 50 % Abbrecher? – 30 % Durchfallquote? – In jeder anderen Fakultät würde man bei solchen Zahlen in der Luft zerlegt. In der juristischen nimmt man es einfach hin. Dies ist in allen drei Formen des Scheiterns ein fahrlässiger bis leichtfertiger Umgang mit der Lebensplanung und der Lebenszeit junger Menschen.
Student Eddie
8 Uhr
Eddie sitzt am Frühstückstisch, im Sender seine Lieblingsmusik. Gesundes Müsli, Kaffee – schmeckt und ist gesund. Er blättert die Zeitung durch und stellt fest, wie gut es ihm doch geht. Diese Momente vor dem Aufbruch am Morgen in den Jurastudenten-Alltag genießt er.
9 Uhr
Auf dem Weg zur Uni lacht die Sonne, Eddie flirtet in der U-Bahn mit einer Kommilitonin, er freut sich auf seine Jura-Vorlesungen, die vor ihm liegen, auf das Wiedersehen mit den Kommilitonen. Er hat Lust, loszulegen!
10 Uhr bis 13 Uhr
Im Hörsaal. Eddie ist froh, sich gestern auf die neuen juristischen Themen der Vorlesungen durch leichte Einarbeitung im Lehrbuch vorbereitet zu haben. Er kann gut folgen, freut sich über sein Verstehen, vergnügt sich an der „Zeitgenossenschaft“ mit seinen Profs, hält den roten „Faden“ in der Hand und begnügt sich nicht mit der Rolle des passiven Zuhörers, sondern bringt sich aktiv in die Begegnung mit dem neuen Stoff ein.
Ganz anders ergeht es Student Vincent
8 Uhr
Vincent sitzt am Frühstückstisch. Neben sich ein Nutella-Weißbrötchen, mein Gott, wie ungesund ich lebe! Die Zeitungslektüre zieht ihn runter, wie böse die feindliche Welt doch ist. Seine schlechte Laune ist sicht-, spür- und greifbar. Was habe ich mit diesem Jura-Studium zu schaffen? Was verbindet mich mit den Kommilitonen, was mit dem juristischen Stoff?
9 Uhr
Auf dem Weg zur Uni scheint die Sonne. Vincent hasst nach durchzechter Nacht das grelle Licht. Missmutig sitzt er in der U-Bahn, glotzt vor sich hin, hat Angst vor der vor ihm liegenden Vorlesung, die wiederum nur an ihm vorbeirauschen wird, sieht nicht den kecken Blick seiner Kommilitonin. Mir reicht es schon, denkt er, die immer gleich dumpfen Gesichter seiner Kommilitonen, ihre immer gleich dummen Sprüche ertragen zu müssen. Wie ich das alles hasse!
10 Uhr bis 13 Uhr
Im Hörsaal. Genau wie immer: Nichts verstanden. Als Alibi ein paar Satzfetzen mitgeschrieben, obwohl er genau weiß, nichts nacharbeiten zu wollen, weil das noch nie was gebracht hat. Zur Passivität verdammt, i-Pad raus und rumgedaddelt. Gott sei Dank! Es ist vorbei! Wenn das „ich“ bin und das so weitergeht, werde ich scheitern!
Scheitern ist immer der Endpunkt einer Fehlerkette. Fehler sind durch das Nichterfüllen bestimmter Anforderungen gekennzeichnet. Man muss sich also von Anfang an mit den Anforderungen auseinander setzen, die aus dem Umkehrschluss der folgenden „Zwölf Gründe für ein Scheitern“ herrühren. Nehmen Sie das „Auseinandersetzen“ mit den „Zwölf Gründen“ ruhig einmal wörtlich. Setzen Sie jeden der nachfolgenden Punkte auf einen Stuhl und sich selbst gegenüber und schauen Sie das Gegenüber genau und abspeichernd an! Zeigen Sie Ihre Klugheit und bringen Sie die „Zwölf Gründe“ jeweils in die Ich-Form mit zwölf Mal: „Ich nicht!“, um nicht auf dem „Scheiter“haufen Ihres Jurastudiums zu enden.
Die „Zwölf Gründe“ für ein frühes Scheitern im Jurastudium
1. Der Student („Ich nicht“) leidet an der Unfähigkeit, die außergewöhnliche Komplexität des rechtlichen Lernspektrums zu reduzieren und immer wieder auf einfache Alternativen zurückzuführen. Die Reduzierung ist mitnichten eine Banalisierung der Juristerei, sondern die via regis. Dem schlechten Beispiel mancher Lehrbücher folgend, drängt er danach, die juristische Komplexität immer komplexer und verwirrender zu machen, bis er aus dem Labyrinth nicht mehr herausfindet. Ein sicherer Weg zum Scheitern! Am Ende ist man nicht mehr in der Lage, irgendwelche entwirrenden Entscheidungsalternativen zu erkennen. Die juristische Welt ist mit wuchernder Komplexität überzogen.
2. Der Student („Ich nicht“) scheitert am Übergang vom Schüler zum Jurastudenten, weil er zu lange an der ausgelebten Schülergestalt festhält und die wichtige Studieneingangsphase verpasst. Er hat die Neigung zur Beibehaltung bestehender, oft antiquierter, schulischer Wissensaneignungsverfahren, statt sich von Anfang an eine moderne, völlig neue Lernorganisation durch spezifisch-juristische Lernregeln zu schaffen. Man versucht, seine angelernten Schuleigenheiten von einem System ins andere mitzunehmen. Diese erweisen sich aber im Hochschulsystem als höchst unzuverlässig.
3. Der Student („Ich nicht“) scheitert an dem notorischen Mangel von fundierter und vor allem fundierender Ausbildungsliteratur und rechtsdidaktisch qualifiziertem Lehrpersonal. Am Anfang müssten die besten Professoren lehren und schreiben, danach genügen auch die schlechteren. Der Student sucht sich die falschen Lehrmeister, auch und gerade in der wuchernden Literatur.
4. Der Student („Ich nicht“) strauchelt an der Schwierigkeit, den Nutzen von Vorlesungen und Lehrbüchern optimal für sich zu realisieren. Zu Deutsch: Der Dozent redet und schreibt vor sich hin und an den Studenten vorbei. Der Student sitzt die Zeit auf den Hörsaalbänken ohne Gewinn für sich ab. Er hat keine Anleitung, mit diesen Zeitfressern umzugehen, um aus manch einer „Leerveranstaltung“ eine „Lehrveranstaltung“ zu machen.
5. Der Student („Ich nicht“) verinnerlicht nicht die Erkenntnis, dass nicht das Wort des Professors sondern das des Gesetzes im Mittelpunkt des Interesses stehen muss. Die Primärliteratur ist und bleibt das Gesetz, das A und O der Juristerei; alles andere ist Bei- und häufig genug Blendwerk. Der Student geht zu selten den richtigen Weg vom Gesetz zur Literatur, vielmehr zu häufig den falschen in umgekehrter Richtung.
6. Dem Student(„Ich nicht“) mangelt es an dem Bewusstsein, wie man mit juristischen Gesetzen handwerklich umgeht und Probleme auseinander nehmen, strukturieren und Schwerpunkte setzen muss. Hinzu kommt eine unsystematische juristische Denk- und Arbeitsweise mit dem Gesetz und dem Fall. Er beherrscht seine methodischen Werkzeuge nicht.
7. Dem Student („Mir nicht“) fehlt eine Studienstrategie in Form kurz-, mittel- und langfristiger Studien- und Lernziele. Eine dauerhafte Analyse und Planung (das heißt Strategie) und eine notwendige Priorisierung werden vermisst. Er findet keine Antworten auf die Fragen „Wie bewältige ich die Stofffülle?“ – „Welche Vorlesungen erwarten mich?“ – „Wie ist mein Studium aufgebaut?“ – „Wie organisiere ich mein Studium?“ und „Wie teile ich meine Zeit ein?“ Er fühlt sich nackt, noch durch keinerlei Studienkonzept geschützt.
8. Der Student („Ich nicht“) scheitert an seiner fehlenden Klausurentechnik. Es mangelt an der notwendigen Umsetzungskompetenz von globalem Wissen auf lokales Anwenden in Klausuren. Der Student hat nicht gelernt, wie er sein Wissen klausurentechnisch auf den Fall lenken muss. Ihm fehlt die Rechtsanwendungsmethode! Er kann sein „Schreibwerk“ nicht gut genug „verkaufen“. Will man in einer Klausur nicht scheitern, muss man zunächst das juristische theoretische Wissen beherrschen. Das genügt aber nicht! Das wahre Können kennt nur einen Beweis: das Tun! Und das Tun besteht in der Juristerei in der Anfertigung von Klausuren und Hausarbeiten. Man wird erst dann die juristische Klausuren-Kunst beherrschen, wenn man die Ergebnisse seines theoretischen Wissens mit der praktischen Technik des Klausurenschreibens und des Hausarbeitenerstellens verschmelzen kann. Die „Theorie“ wird in der Vorlesung vermittelt, die „Praxis“ zu häufig mit „mangelhaft“ in der Klausur. Sie können noch so viel Wissen haben, wenn Sie es nicht in einer Klausur oder Hausarbeit zu Papier bringen können, werden Sie scheitern!
9. Der Student („Ich nicht“) ist den Weg zur flüssigen Darstellung und zur überzeugenden Präsentation seiner Gedanken nie zu Ende gegangen. Sprachlosigkeit und Konturlosigkeit in seinem juristischen Schreibwerk führen zu Erfolglosigkeit. Er ist zu wenig in der Lage, in Klausuren sein Wissen so aufzubereiten, dass es in „Form“ kommt und dem Korrektor gefällt.
10. Der Student („Ich nicht“) fällt seiner Ignoranz gegenüber den überlebensnotwendigen Sekundärtugenden zum Opfer: Ordnung, Fleiß und vor allem Disziplin. Er weiß nicht, dass diese Sekundärtugendresistenz noch verheerendere Folgen hat als fehlende Intelligenz. Sekundärtugendgesteuerte Studenten sind erfolgreicher als die nur Intelligenten. Sich ausschließlich auf die Intelligenz zu verlassen, ist der verlässlichste Ausgangspunkt des Scheiterns. Lernscheu und Trägheit sind keine Eigenschaften, sondern Entscheidungen, die nur durch den Studenten selbst revidiert werden können durch bewusste Stärkung der Gegenkräfte.
11. Der Student („Ich nicht“) merkt zu spät, dass die Anwendung des Gesetzes auch handwerkliche Tätigkeit ist und nur am Fall erfolgen kann. Das ewig wiederkehrende Spiegeln des Lebensausschnitts (Fall) im Gesetz, das methodische Spiel mit Gutachten und Subsumtion, Auslegungen und Definitionen, Analogien und Umkehrschlüssen kann der Student nicht mitspielen. Er scheitert im Chaos der methodischen Spielregeln, weil er nicht von Anfang an „am Fall“ arbeitet, und zwar am Normalfall und nicht professorenverführt am „Exoten“.
12. Der Student („Ich nicht“) schaut dem Korrektor niemals über die Schulter. Er gewinnt keine Klarheit über den Sinn der Leistungsnachweise und die Genealogie einer Note. Er entwickelt keine Vorstellungen über ihre Entstehung, die Bewertungskriterien, die ent-„scheidenden“ Maßstäbe der juristischen Benotung.
Seit es das Studium der Rechtswissenschaft gibt, gibt es das „Massensterben“ vieler Studenten gleich im Anfang. Das Unbehagen in der rechtswissenschaftlichen Nachwuchsgeneration über das „Unternehmen Jura“ ist so alt wie die rechtswissenschaftlichen Fakultäten. Sollten Sie also das Gefühl haben, die Anforderungen im ersten Semester des juristischen Studiums wüchsen Ihnen manchmal über den Kopf, dann sind Sie in bester vergangener wie gegenwärtiger studentischer Gesellschaft! Müssen Sie aber nicht sein, wenn Sie das Steuer Ihres Studiums selbst in die Hand nehmen, mit deren Hilfe Sie dorthin gelangen, wohin Sie vielleicht sonst nie gekommen wären: das 1. Semester mit aufbruchsfroher Lust und gelungenen Klausuren erfolgreich zu beenden.
Aber vielen Jurastudenten fehlt es gerade im Übergang an diesem Wissen und Können, weil es ihnen niemand erklärt hat, sie es nie so richtig gelernt und verstanden haben und die Ziele ihres Studiums nicht kennen. Also:
“Ich studiere Jura“ heißt für Sie ab sofort, folgende Studienziele ständig im Auge zu haben:
Erstens: „Ich erlerne das rechtstheoretische Wissen des Juristen, zwischen strafbar oder nicht strafbar (Strafrecht), anspruchsbejahend oder anspruchsverneinend (Privatrecht), verwaltungsgemäß oder verwaltungswidrig (Öffentliches Recht), unterscheiden zu können.“
Zweitens: „Ich lerne Jura als spannende Rechtsanwendung kennen. Ich lerne, die unzähligen denkbaren und undenkbaren rechtlich relevanten Probleme in menschlichen Situationen – der Jurist nennt sie Lebenssachverhalte – mit der großen, aber überschaubaren Zahl von Gesetzen aus Privatrecht, Strafrecht oder öffentlichem Recht unter Zuhilfenahme einer Handvoll juristischer Methoden (Gutachten-, Subsumtions- und Auslegungsregeln) in Klausuren in Einklang zu bringen.“
Drittens – ganz wichtig: „Ich lerne, mich und mein Studium von Beginn an streng an den Sekundärtugenden Fleiß, Ordnung und Disziplin auszurichten.“
Und viertens: „Ich werde mir vornehmen, mich vom 1. Tag meines Jurastudiums an den zehn Kriterien aller erfahrenen Prüfer zum juristischen Können der Examenskandidaten zu orientieren. Sie lauten (großes Geheimnis):
1. Der Kandidat kann die Besonderheiten der vorgegebenen Lebensausschnitte von Menschen (Sachverhalte) ausschöpfen.
2. Der Kandidat kann konkrete Probleme im menschlichen Zusammenleben erkennen und zielgenau ansprechen.
3. Der Kandidat kann die einschlägigen Gesetze auffinden.
4. Der Kandidat kann die juristischen Handwerkzeuge konsequent anwenden. Er kann sauber innerhalb des Gutachtens unter die jeweiligen Gesetze subsumieren. Er kann die Gesetze lückenlos und widerspruchsfrei auslegen.
5. Der Kandidat kann unter Konzentration auf die Schwerpunkte des konkreten Falles stimmig argumentieren.
6. Der Kandidat kann die erkannten und angesprochenen Probleme einer überwiegend am Gesetz orientierten, logisch aufgebauten tragfähigen und praktisch brauchbaren Lösung zuführen.
7. Der Kandidat kann neue Rechtsgebiete selbständig und zügig erarbeiten.
8. Der Kandidat kann seine Fähigkeit zum vertieften wissenschaftlichen Arbeiten beweisen.
9. Der Kandidat kann die Gesetze in ihren gesellschaftlichen Bezügen kritisch reflektieren.
10. Der Kandidat kann mit der juristischen Sprache umgehen.“
Also von wegen: „Das Jurastudium ist ein Paukstudium!“ – „Ich studiere Jura“ – die „Jurisprudenz“ – ist immer spannende Rechtsanwendung. Rechtsanwendungsfragen entstehen immer dann, wenn einzelne Menschen oder Zusammenschlüsse von Menschen sich eigensüchtig nicht an die Gesetze halten, wenn jemand die Gültigkeit eines Gesetzes bestreitet oder Streit darüber entsteht, wie ein abstraktes Gesetz in einem konkreten Fall zu interpretieren ist. Das ist spannend! Da lohnt es doch, sich daran mitzubeteiligen. Oder?