Beitrag: 11 Ein Überblick über den examensrelevanten Stoff

Es gilt ja der alte studentische Erfahrungssatz: Gelernt wird, was geprüft wird. Folglich müssen wir schon jetzt einmal die Prüfungsanforderungen anpeilen. Das Jurastudium vom Ende her denken! Deshalb stelle ich Ihnen anhand der Prüfungsordnungen die gesamten Prüfungsfächer vor, die sich auf Grund- und Hauptstudium aufteilen, nicht um Ihnen einen Schrecken einzujagen, sondern um Ihnen die Augen zu öffnen für die gesamte vor Ihnen liegende Wegstrecke. Man ist als Studienanfänger noch nicht in der Lage, den Examensstoff nach inhaltlichen Kriterien zu ordnen. Lesen Sie sie sich in Ruhe durch, auch wenn manches noch ferne Zukunftsmusik zu sein scheint. Ich teile den Stoff in sechs Kategorien ein:
(Legende: „von Grund auf“, d.h. komplett; „mit Einschränkungen“, d.h. in Grundzügen; „Überblick“, d.h. in groben Zügen)

1. Kategorie: Zivilrecht

●Allgemeiner Teil BGB (von Grund auf)
●Schuldrecht Allgemeiner Teil (von Grund auf)
●Schuldrecht Besonderer Teil
●● Typische Verträge (von Grund auf)
●● Gesetzliche Schuldverhältnisse (von Grund auf)
●Sachenrecht
●● Bewegliche Sachen (Mobiliarrecht) (von Grund auf)
●● Unbewegliche Sachen (Immobiliarrecht) (mit Einschränkungen)
●Familienrecht (mit Einschränkungen)
●Erbrecht (mit Einschränkungen)
●HGB (Überblick)
●Personengesellschaften (Überblick)
●GmbH-Recht (Überblick)
●Arbeitsrecht (mit Einschränkungen)
●Internationales Privatrecht (mit Einschränkungen)
●Zivilprozessrecht (Überblick)
●Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick)

2. Kategorie: Strafrecht

●Allgemeiner Teil StGB (ohne Rechtsfolgenrecht): (von Grund auf)
●Besonderer Teil StGB (von Grund auf)
●● Straftaten gegen die Person und andere Nichtvermögensdelikte
●● Vermögensdelikte
●● Urkundsdelikte
●Strafprozessrecht (Überblick)

3. Kategorie: Öffentliches Recht

●Staatsrecht
●● Grundrechte (von Grund auf)
●● Staatsorganisationsrecht (von Grund auf)
●● Allgemeine Staatslehre (mit Einschränkungen)
●Allgemeines Verwaltungsrecht (von Grund auf)
●Staatshaftungsrecht (Überblick)
●Verwaltungsverfahrensrecht (mit Einschränkungen)
●Verwaltungsvollstreckungsrecht (Überblick)
●Polizeirecht
●Baurecht
●Kommunalrecht
●Verwaltungsprozessrecht

4. Kategorie: Europarecht

●Europäisches Organisationsrecht
●Materielles Europarecht

5. Kategorie: Grundlagenfächer

Zu den Pflichtfächern gehören ihre jeweiligen Bezüge zu folgenden Grundlagenfächern:
●Rechtsgeschichte,
●Rechtsphilosophie,
●Rechtssoziologie,
●Methodenlehre,
●Rechtsvergleichung.

6. Kategorie: Grundlagen (Grundlagen heißt hier nicht ●„Grundlagenfächer“, sondern nennen wir sie treffender ●Sockelfächer)
●Verständnis der Rechtsordnung
●Kenntnis der Rechtsdogmatik
●Argumentationstechnik
●Transferfähigkeit
●Wissenschaftliches Arbeiten
●Juristisches Denken und Arbeiten
●●Gutachtentechnik
●●Subsumtionstechnik
●●Auslegungsmethoden
●Lernen des juristischen Lernens

Basis müssen für Sie unbedingt jetzt schon diese Grundlagen der „Sockelfächer“ der 6. Kategorie sein, darauf erst aufbauend die drei klassischen Säulen der Fakultätskultur: BGB, StGB und ÖR und darauf aufbauend dann Europarecht und die Grundlagenfächer. Grundlagenfächer müssten zum Selbstverständnis der Fakultäten werden, auch um die andrängenden Fachhochschulen abzuwehren, wenn man das überhaupt wollen sollte.

Fazit: Es muss eine Menge beherrscht werden! – Folgerung für Sie? – Es hilft nur erstens eine exzellente Planung Ihres Studiums, zweitens ein systematisches, diszipliniertes Lernen im ständigen Ist-Soll-Vergleich und drittens eine begleitende Rentabilitätsprüfung von Einsatz und Erfolg. Und das von Anfang an!