Beitrag: 18 Was zeichnet nun einen guten Jura-Professor aus?

Was haben rechtsdidaktisch exzellente Lehrende eigentlich, was die anderen nicht haben? – Und was machen sie, was die anderen nicht machen? – Sie beherrschen die Rechtsdidaktik!

Über die Funktion in der Rechtsdidaktik sollten wir ein paar wenige Worte wechseln, anderenfalls Sie die Qualität Ihrer Professoren nicht recht beurteilen können.

Didaktik ist schlicht und einfach die Lehre vom guten Lehren und Lernen Also ist Rechtsdidaktik die Lehre vom guten Lehren und Lernen von „Jura“. Sie müsste so die Berufswissenschaft aller Juradozenten sein.
Die Funktion der juristischen Didaktik ist, man höre und staune, wie jede Didaktik eine dienende. Sie dient der Optimierung der Vermittlung ihrer Gegenstände „Recht“ und „Gesetz“ und ihrer Inhalte an Jurastudenten. Leider ist Rechtsdidaktik ein Begriff, der in juristischen Fakultäten häufig als rosa Soße über alles juristische Lehren (und zu wenig über das juristische Lernen) gegossen wird, um alles weihevoller und würdevoller zu machen.
Man könnte die wertvollen Erkenntnisse der allgemeinen Hochschuldidaktik in der juristischen Didaktik umsetzen, wenn das Recht mit seinen Besonderheiten nicht didaktische Besonderheiten bei der Vermittlung notwendig machte. Die Besonderheiten sind aber nun massiv: Der Dozent als Lehrender wie der Student als Lernender müssen speziell für Jura streng gesetzesorientiert, gleichzeitig fallorientiert, problembewusstseinsorientiert, beispielorientiert, argumentationsorientiert und immer klausurenkompatibel orientiert ihr Gegenüber, das Recht und seine Gesetze, erreichen. Anderenfalls bleibt „Rechtsdidaktik“ eine „Lehr-“ wenn nicht sogar eine „Leerformel“. Erarbeiten Sie sich möglichst bald ein eigenes Profil von Ihren Dozenten, damit Sie als jurastudentischer Gläubiger erkennen können, ob die Ursachen für das Nichtverstehen des gelehrten Stoffes mehr bei Ihnen oder doch eher bei Ihrem Ihnen gute Lehre schuldenden Professor zu suchen sind. Denn die Rechte der Studenten sind die Pflichten der sie schuldenden Dozenten.

Hier ein „Kleiner Professorencheck“ zum bildhaften Nachsinnen über gute und schlechte Dozenten.

Immer vor dem Hintergrund Ihrer Fragen: „Macht mein Professor das so?“ – „Ist er so?“ – „Lehrt er so?“

  • Gute Dozenten richten ihre Studenten auf, wenn diese erfahren, wie kompliziert die neue Jura-Welt ist, wie wenig sie mit Schulwissen durchkommen, es für sie vielmehr häufig heißt: Kenn‘ ich nicht, weiß ich nicht, versteh‘ ich nicht; einerseits-andererseits, sowohl-als auch; jeder Fall ist anders.
  • Sie spornen sie an, wenn sie die elementare, aber bisher nicht wahrgenommene Tatsache erfahren, dass die anderen ebenfalls ihr Können und ihre Fähigkeiten haben, dass sie ebenfalls in neue Räume vorstoßen und nicht bereit sind, sich im Wettbewerb übertrumpfen zu lassen.
  • Sie machen ihnen klar, dass ihre neue jurastudentische Lebensphase durch eine ganz neue Wertmitte, eine alles beherrschende Dominante bestimmt wird: das disziplinierte, organisierte, routinisierte, planmäßige Lernen und damit eine sekundärtugendresistente Einstellung.
  • Sie trösten sie, wenn sie mal scheitern, sie finden sich öfter in ihre Situation ein! Gerade das braucht ein guter Dozent! Sich ständig, wieder und immer wieder mit den Augen seiner Studenten sehen. Der dozentische Schmetterling darf eben nie vergessen, dass auch er einmal eine studentische Raupe war.
  • Sie bereiten ihnen immer öfter das Vergnügen, das der Körper dem Geist verschafft, wenn er etwas begreift und Erfolg „erfährt“.
  • Sie offenbaren ihnen die Weisheit, dass das „wahre Glück“ des Studenten weniger in der juristischen Erkenntnis als mehr im juristischen Erkennen selbst liegt!
  • Sie koppeln immer Neues an Altes und Konkretes an Abstraktes. Sie stellen Kompliziertes einfach dar und denken nicht, Jura könne man nicht einfach lehren. Sie wissen, dass jede Theorie den Fall braucht und jeder Fall die Theorie.
  • Sie reflektieren bewusst, kritisch und ständig über die Optimierung der Zugänge zu den juristischen Bildungsinhalten und den Köpfen ihrer Studenten.
  • Sie offenbaren nicht nur, was sie tun und was sie nicht tun, sondern auch, warum sie es tun oder nicht tun und wie sie es bestmöglich tun.
  • Sie verfügen über ein weites Repertoire an Lehr- und Lernmethoden, die sie ständig variieren.
  • Sie wissen, dass, wer gut lehren will, etwas vom Lernen verstehen muss, dass Didaktik die Lehre vom Lehren „und“ Lernen ist.
  • Sie sind versiert in Planung, Durchführung, Nachbereitung und Analyse einer juristischen Lehreinheit und einer Klausur.
  • Sie beherrschen die Inszenierung einer Lehrstunde durch eine strukturierte Abfolge auch in der Weise, dass immer erst die Grundlagen für die späteren komplexen Vorgänge gelegt werden.
  • Sie wissen, ob und wie ihre Studenten das auch lernen können, was sie lehren.
  • Sie bilden aus und bilden, sie verbinden immer juristische Theorie mit juristischer Praxis und Persönlichkeitsförderung.
  • Sie demonstrieren nicht nur juristisches Wissen, sondern zeigen auch die Methoden der Anwendung des Wissens für die Klausuren.
  • Sie offenbaren die juristischen Systeme hinter dem Wissen. Sie sehen das Kleine im Großen der Juristerei und das Große im Kleinen.
  • Sie wissen, dass der Satz: „Entweder man hat’s oder man hat’s nicht“ nur für soziale und persönliche Merkmale des Dozenten zutrifft, nicht aber für seine Kompetenz gilt, juristische Lehrveranstaltungen optimal zu planen, zu eröffnen, durchzuführen und zu schließen.
  • Sie vermitteln ihre Inhalte mehr studenten-orientiert als stoff-orientiert. Sie zeigen ihren Lernenden, dass auch sie die Verantwortung für den Lehrerfolg tragen. Deshalb enthält ihre Lehreinheit immer Hinweise für Aktivitäten, die die Studenten selbst durchführen müssen.
  • Sie beherrschen die alten wie die neuen Medien und setzen sie lernförderlich, nicht lernschädlich ein.
  • Sie wissen, dass die Aktivitäten der Studenten wesentlich wichtiger sind für den Lernerfolg als ihre eigenen Aktivitäten.
  • Ihre Lehre ist nur anfangs dozentenzentriert, wird aber mehr und mehr studentenzentriert.
  • Sie zeigen Verständnis für die allmähliche juristische Entfaltung ihrer Studenten im Verlauf des Studiums und ermöglichen so ein adäquates Lehren und Lernen.
  • Sie geben häufig Rückmeldungen an die Studenten über deren Lernfortschritte und erbitten aber auch Rückmeldungen über ihre eigene Lehre.