Ganz einfach! Lernen Sie einfach einfach! Lernen Sie intelligent! Intelligentes Lernen ist einfaches Lernen. Damit die neuen juristischen Informationen Ihre Kurzzeitbarrieren überwinden und sich im Langzeitgedächtnis einnisten können, müssen Sie Ihr Lernen entkomplizieren. Anderenfalls prallen sie ab! Es ist gar nicht so kompliziert, Ihr Lernen einfach zu machen. Es ist fast immer das „Viele“, das „Alles“ und das „Alles gleichzeitig“, was übereifrige Studenten wollen und damit ihr Gedächtnis blockieren. Komplexität kann aber nur reduziert werden, indem Sie weniger machen, priorisieren und die Dinge hintereinander „einfach“ lernen. – Warum? Weil der normale Student die Einfachheit braucht, wenn die Komplexität um ihn herum zunimmt. Der gute Student sucht nach der Einfachheit in der Vielfalt, nach Übersicht, Ordnung und Struktur – er sucht das intelligente juristische Lernen.
Was das Verständnis für einfaches Lehren in der Juristerei allerdings erschwert, ist der Aberglaube, juristische Dinge könne man nun mal nicht einfach ausdrücken, das wirke zu trivial, zu simpel. Aber: Die meisten Menschen verstehen keine komplizierten Probleme, sie verstehen nur einfache. Wahrscheinlich zählen auch die meisten Studenten dazu! Also sollten auch Sie die Probleme für sich so aufschließen, dass sie eine Reihe einfacher juristischer Gedanken ergeben. Das geht tatsächlich!
Komplex wird es für Sie als Jurastudent beim Jurastudium immer dann:
Wenn Sie mehrere und zudem nicht klar definierte Lernziele verfolgen. An dieser Bedingung scheitern viele gutgemeinte Lernstunden. Wenn das Ziel nicht klar ist, bleibt der Erfolg mangels Übersichtlichkeit aus.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kurzfassung einer 2-stündigen Lerneinheit auf einer einzigen Karteikarte in Großbuchstaben unterzubringen.
Wenn Sie die wichtigsten Hilfsmittel des vereinfachenden Lernens nicht mobilisieren können: den Mut zum Baumdiagramm und zum Assoziationslernen.
Wenn für Sie unklar bleibt, was wesentlich ist: Wenn Sie die Tatbestandsmerkmale nicht erkennen.
Wenn Sie auf Alternativen und noch mehr Alternativen nicht verzichten können.
Wenn Sie immer mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen versuchen. Nur diese eine Lernfliege ist jetzt wichtig. Danach erst die nächste Fliege.
Wenn Sie nicht wissen, wann Sie genug gelernt haben.
Wenn Sie die Hoffnung haben, dass sich die Komplexität irgendwie und irgendwann und irgendwo von selbst löst.
Wenn Sie sich schon im Anfang von dem „Komplexitätstreiber“ Wissenschaftlichkeit verlocken lassen und ihn nicht für spätere Hausarbeiten zurückhalten.
Wenn Sie immer in der Angst leben, sich dumm zu machen beim Außerachtlassen der 5. Alternative bei § 812 Abs. 1 BGB (nur als Beispiel).
Wenn Sie gelobt werden wollen, weil Sie alles „gelernt haben“.
Wenn Sie das Wesentliche Ihrer 2-stündigen Lerneinheit Ihrer Tante oder Ihrem Opa nicht in fünf Minuten erklären können.
Wenn Sie immer nach juristischen Hindernissen suchen, obwohl vielleicht gar keine da sind.
Wenn Sie nicht die Leitplanken der Einfachheit und Klarheit ständig im Kopf haben.
Wenn Sie nicht erkennen, dass Sie nicht zur stofflichen Lücke bereit sind.
Wenn Sie ständig Reparaturarbeiten vornehmen, obwohl das juristische Werk, an dem repariert werden soll, noch gar nicht errichtet ist. Was am Anfang nicht gebaut worden ist, kann später nicht repariert werden.
Wenn Sie nicht in Erwägung ziehen, dass Ihre studentische Fähigkeit zur Aufnahme die knappste Ressource Ihrer Lerneinheit ist.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, sich einmal in die Lage der Dozenten zu versetzen. Wie würden Sie persönlich denn den zu lehrenden Stoff „einfach“ darstellen?
So mancher Jura-Dozenten neigt neben der Illusion aller Menschen, dass das, was ihnen klar ist, auch anderen klar sei, gern dazu, die Juristerei allzu sehr als einen gewaltigen, unendlich komplizierten und komplexen geistigen Apparat zu betrachten. So betrachtet und gelehrt, muss die Juristerei den Studenten in der Tat als etwas Fernes und Unerreichbares erscheinen, als etwas, was das studentische Fassungsvermögen übersteigt und in seiner Komplexität jenseits des Begreifbaren liegt.
Wie alle Präzisionshandwerke hat aber auch das juristische Lernen seine könnerhafte Meisterschaft. Ein Teil davon ist diese meisterliche Kunst, das juristische Wissen möglichst einfach ins Gedächtnis strömen zu lassen, um einfache Ankopplungen zu ermöglichen.
Es ist die Kunst,
in die Komplexität der wirklichen Welt einerseits (das sind die Lebenssachverhalte)
und in die Komplexität der künstlichen Welt andererseits (das sind die Gesetze)
Klarheit und Einfachheit zu bringen. Diese hohe Kunst setzt voraus, die entscheidenden Punkte für Ihr erkennendes Lernen zu sichten und sichtbar zu machen und zunächst alles Überflüssige und Unwichtige wegzulassen. Man kann es auch „Priorisierungsfähigkeit“ nennen. Egal wie: Man braucht dafür den Blick für das Wesentliche und Vorrangige und die Übung, um dieses Vermögen zu erwerben und für sein Lernen souverän nutzbar zu machen. Ihr geistiger Zugriff muss zumindest im Anfang auf das Wesentliche ausgerichtet sein. Folglich muss eine gewaltige Datenreduktion stattfinden. Komplizierte Details müssen zu Beginn des Studiums weggelassen werden.
Damit Sie als Student nicht in der Flut solcher Details ertrinken, muss Ihr Bemühen darauf gerichtet sein, die beiden verschiedenen Welten der komplexen Wirklichkeit und der komplexen Gesetze in Ihrem Lernen zu vereinfachen. Bringen Sie Einfachheit in diese Komplexität(en), damit Ihre „Lernstunden“ zu „Sternstunden“ für Ihr Gedächtnis werden! Einfachheit ist im Anfang des Studiums der sicherste Weg, Jura dauerhaft im Gedächtnis zu verdrahten. Der Weg der Einfachheit hat wenig zu tun mit den herkömmlichen Einwänden vieler juristischer Professoren. Einfach heißt keinesfalls leicht! Einfachheit bedeutet keineswegs Niveauverlust! Denn Änderungen hin zur Einfachheit erfordern viel Anstrengungen. Es ist für einen Dozenten viel leichter, juristische Institute kompliziert darzustellen und sich hinter Wortverhauen zu verstecken, als sie einfach zu lehren. Die juristischen Lehr-Rituale, überwiegend verschachtelte Antworten auf verschachtelte Fragen zu präsentieren, müssen Sie bald durchschauen.
„Kompliziert“ (lat.: complicare, zusammenfalten) sind die Dinge, wenn sie eben zusammengefaltet, verwickelt, umständlich, schwierig und beziehungsreich sind. Als „einfach“ dagegen wird bezeichnet, was leicht verständlich, entfaltet, eingängig, problemlos, unschwer, ohne Umschweife verstehbar ist.
Man kann nun die Juristerei durchaus als „komplex“ beschreiben, den Umgang mit diesem „System Recht und Gesetz“ als „kompliziert“. Kein Zweifel: Die Juristerei ist mit ihren vielen Elementen in ihrer beziehungsreichen Vielschichtigkeit und Verschiedenartigkeit ein komplexes System:
Sie weist nahezu unfassbare viele ineinander gefügte Elemente in Form von Rechtsgebieten, Gesetzesbündeln, Rechtsinstituten, Paragraphen, Tatbestandsmerkmalen und Definitionen auf.
Die Zahl der möglichen Beziehungen und Verknüpfungen zwischen diesen Elementen ist nahezu unendlich groß.
Die Art der Beziehungen zwischen den Elementen ist keineswegs immer gleich, sondern in unterschiedlichen Rechtsgebieten in hohem Maße verschiedenartig.
Die Zahl der Elemente, die Zahl der Beziehungen und die Verschiedenartigkeit verändern sich und wachsen im Zeitablauf durch den überquellenden Gesetzgeber und die wuchernde Rechtsprechung ständig.
Eine Komplexitätskurve würde zeigen, was bei einer zunehmenden Zahl von Gesetzen mit ihren Tatbestandsmerkmalen und ihren vielschichtigen Beziehungen untereinander passiert: die Komplexität stiege progressiv. Um gegenzusteuern, müssen Sie zur Vermeidung steigender Komplexität die Komplexität beim Lernen reduzieren. Das entscheidende juristisch-didaktische Mittel, der Erfolgsfaktor für die Komplexitätsbeherrschung, ist die Reduktion der juristischen Komplexität auf juristisch einfache methodische und systematische Elemente des Gelernten zur immer wieder neuen und anderen juristischen Reproduktion der Komplexität, der Vielheit und Vielschichtigkeit. Das klingt so furchtbar „kompliziert“ und ist doch so „einfach“ zu übersetzen:
die Zurückführung (Reduktion)
der Vielschichtigkeit (Komplexität)
auf die aus dem Gelernten gewonnenen Bestandteile (Elemente),
mit denen Sie dann jederzeit in anderem Zusammenhang (bei einem anderen Fall!)
die Wiedererzeugung (Reproduktion)
der Gesamtheit der Merkmale (Komplexität) beginnen können.
Sie müssen lernen, Einfachheit gegen Komplexität zu stellen! Das ist das A und O des juristischen Lernens. Unser Gehirn hat nämlich ein großes Problem: Es ist von der Evolution nicht für komplexe Gegenstände gerüstet worden, sondern nur für einfache. Das Recht ist jedoch ein höchst komplexer Gegenstand, wie Sie inzwischen wissen oder doch erahnen. Sie können aber, wie jeder andere Mensch auch, nur einfache Strukturen und Programme in Ihrem Langzeitgedächtnis einspeichern!
Trainieren Sie deshalb die Fähigkeit,
erstens, einfache eigene Strukturen zu formen und diese dann untereinander mit Hilfe geeigneter „Strukturverwaltungsprogramme“ (Konditionalprogramm, Baumdiagramme, Stufentechnik und Assoziationsketten) zu verknüpfen,
zweitens, einfache Falllösungsprogramme für die Rechtsanwendung in Form von Gutachten und Subsumtion zu speichern, und die Fertigkeit zu schulen, mit Schemata zu arbeiten,
damit Sie so auch komplizierte Aufgaben bewältigen können. So werden Sie Experte für die erfolgreiche Vereinfachung der juristischen Komplexität. Denn so kommt Jura ins Gedächtnis! Der gute Student hat das begriffen, der schlechte nie!
Diese Weisheit müssen Sie jeden Tag neu für Ihre juristische Lern-Wanderstrecke als ständige Wegzehrung in den Rucksack packen. Wer diese „Reduktion- und Reproduktion-Formel“ beherrscht, wird sein Lernen besser beherrschen und Lernerfolg haben. Glauben Sie mir, jedes Rechtsinstitut und jedes Gesetz lässt sich entkomplizieren und in einfache Elemente zerlegen, jedes! Und genau so kommt Jura ins Gedächtnis! Aber bleibt es auch im Gedächtnis? – Dazu im nächsten Blog!