Beitrag: 80 Wie man sich am besten einen juristischen Text erarbeitet?

Wer tiefer und breiter in das Jurastudium vordringen will, muss klassische juristische Texte erarbeiten. Die Methode zur Erarbeitung juristischer Texte ist eine ganz wichtige Studienkompetenz für Ihr juristisches Studium. Denn: Als Jurastudent müssen Sie unendlich viel lesen! Wir haben ja bereits festgestellt: Jura ist ein Lesestudium. Lesen ist ein Vorgang der Informationsaufnahme. Im Vordergrund steht bei der Aufnahme juristischer Texte das Bestreben, möglichst schnell und wirkungsvoll die Einsicht in einen Wissens-, Problem- oder Lösungszusammenhang sicherzustellen, eine durchaus zu erlernende Kunstfertigkeit.
Klassische juristische Texte sind Gesetze, Kommentare, Rechtsprechungsbände und Lehrbücher. Dass man Gesetze, also die juristische Primärliteratur, lesen muss, folgt daraus, dass sie die gemeinsamen Grundlagen aller Rechtsanwendung sind. Kommentare helfen bei der Erschließung und Interpretation der Gesetze, während die Judikatur und die Lehrbücher Fachtermini, viele Musterbeispiele für juristische Argumente und verschiedene Ansätze für die Auseinandersetzung mit den Positionen anderer Literaten und der Rechtsprechung liefern. Beim Lesen juristischer Texte geht es um dreierlei, nämlich um Inhalte, um Beurteilungen von Inhalten und um Argumentationen und deren Güte, um einen „Fall“ einer „Lösung“ zuzuführen. Dabei gibt es verschiedene Kriterien des Lesens:
Bei Gesetzen geht es ausschließlich um die Inhalte ihrer Konditionalprogramme: Tatbestand und Rechtsfolge.
Bei Kommentaren geht es um die Systematik des Gesetzes, die Definitionen seiner Tatbestandsmerkmale und um Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung zum fokussierten Problem.
Bei der Rechtsprechung geht es um die Lösung eines Problems. Das Lesen vollzieht sich hier in mehreren Stufen:
1. Welche Lösung meines Falles wird von welchem Gericht vertreten?
2. Mit welchen Argumenten wird die Lösung begründet?
Die ersten beiden Stufen sind die Grundlage für die manchmal sehr anspruchsvollen folgenden Lesestufen.
3. Sind die Argumente für mich plausibel?
4. Kann ich der Argumentation folgen und sie mir zu „eigen“ machen?
5. Kann ich vielleicht eine kreative Lösung entwickeln, die über die bestehende hinausgeht?
Bei Lehrbüchern geht es meist um die Erarbeitung eines neuen Rechtsgebietes. Das Ziel dieses Lesens ist es immer:
1. Den Inhalt der wichtigsten Rechtsnormen dieses Rechtsgebietes zu kennen und den Rest der Paragraphen erst einmal wegzulassen. Z.B.: „Anfechtung“: Also nur die §§ 142 Abs. 1, Abs. 2, 143, 119, Abs. 1, Abs. 2, 123, 124 BGB lesen.
2. Den Sinn und die wesentliche Funktion des Rechtsinstituts zu verstehen, z.B.: „Anfechtung“: Aha! Rückgängigmachen einer Willenserklärung bei Täuschung oder Drohung. Rückabwicklung dann über § 812 ff. BGB.
3. Die Voraussetzungen und die Rechtsfolge des Rechtsinstituts zu fixieren, z.B.: „Anfechtung“: Rechtsfolge, § 142 Abs. 1 BGB: Nichtigkeit! – Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale): Anfechtungserklärung, Anfechtungsgrund, Anfechtungsfrist, §§ 143, 119, 123, 124 BGB.
4. Das Rechtsinstitut, z.B. „Anfechtung“, anwenden zu können in einem kleinen Normalfallgutachten. V täuscht K über die Laufleistung des „gekauften“ Autos (§§ 433, 929 BGB).
5. Sich Baumdiagramme als Erinnerungsanker über Voraussetzungen (linker Ast) und Rechtsfolgen (rechter Ast) der „Anfechtung“ zu erstellen.

Über diese Stufen und Ziele müssen Sie nach dem Lesen vor sich selbst immer ehrlich Rechenschaft ablegen!

Ich empfehle Ihnen für die Erarbeitung Ihrer juristischen Lehrbuchtexte folgende Vorgehensweise:

1. Überblick gewinnen
Zunächst gilt es, sich durch einen systematischen Überblick zu dem zu erlernenden Text, z.B. „Anfechtung“, Ihren Standort zu verschaffen. Dazu müssen Sie das Inhaltsverzeichnis durcharbeiten, indem Sie Aufbau, Kapitelübersichten, Untergliederungen als Grobgliederung des Lehrbuches schaubildlich in einem strukturierten Baumdiagramm darstellen. Fragen Sie sich dann: „Was finde ich daran spannend?“ „Was weiß ich schon von der „Anfechtung“? – „Habe ich Ankopplungsmöglichkeiten?“

2. Erstes Textlesen
Beim Lesen des Fachtextes beginnt nunmehr der eigentliche Weg der Informationsaufnahme, z.B. über die „Anfechtung“. Sein Motto: Vom Buch in den Kopf! Jetzt gilt’s! Dabei handelt es sich um ein gezieltes, systematisches, aktives Suchen von Antworten auf die zuvor gestellten Fragen. Sie richten sich nur an ihnen aus. Konkrete Frage und korrespondierende Antwort sind Ihre Leitsterne. Man muss versuchen, die Hauptantwort je Abschnitt zu finden und den Text in Schaubildern zu visualisieren (Baumdiagramm). Bei ganz wichtigen Textstellen sollten Sie langsam Wort für Wort auf sich wirken lassen und entweder das „Zeigefingerlesen“ praktizieren, indem Sie mit dem Zeigefinger Wort für Wort und Zeile für Zeile das Lesen begleiten, oder das „Lineallesen“ anwenden, indem Sie die Folgezeilen mit einem Lineal abdecken. Unbekannte Ausdrücke, Fremdwörter, Fachtermini werden Sie nachschlagen, Schlüsselwörter in ihren Definitionen aufsuchen. Sie verstehen sonst nichts. Und ganz besonders kritisch sollten Sie die Argumentation des Verfassers oder des Gerichts unter die Lupe nehmen. Schlagen Sie noch keine Zitate nach. Sie verlören sich irgendwo im Nirgendwo.

3. Texte umformulieren in eigene Texte und Fragen formulieren
Um Ihre Motivation zu erhöhen, formulieren Sie jetzt Fragen an den Text. „Was willst Du mir sagen?“ Die Formulierung in Fragen gelingt umso besser, je mehr Vorwissen da ist, an das angeknüpft werden kann. Eine sehr einfache, aber sehr gute Möglichkeit besteht im Umformulieren von Überschriften und Leitsätzen in direkte Fragen, angepasst an die eigene Sprachkultur. Eine weitere Möglichkeit ist es, nach den wichtigen Aussagen des Kapitels oder Abschnitts zu fragen oder auch die Leitsätze der Gerichtsentscheidungen in Fragen umzumünzen. Durch die Fragen rücken Sie ein Problem in den Brennpunkt des Lernens, womit jeder Denkprozess (Problemlösungsprozess) bekanntlich beginnt. Sie merken, dass Ihre Motivation wächst, weil Sie ein überschaubares Problem in Angriff nehmen und nicht mehr den ganzen Lehrbuchberg vor sich herschieben.

4. Nachfragen stellen
Nun wird der Text weggelegt, das Lehrbuch zugeklappt und kurz und bündig gefragt, ob man den Text verstanden hat, die Fragen beantwortet worden sind, die Sie oben gestellt haben. Hat die Lektüre Sie wirklich weitergebracht oder nur aufgehalten? Zur Beantwortung dieser Frage sollte man den Fachtext aus dem Gedächtnis in Stichworten mit eigenen Formulierungen im eigenen Sprachstil aufschreiben oder eine Rekapitulationsskizze anfertigen. Das Übersetzen in Ihre Sprache ist wichtig. Die Wiederholung der von juristischen Größen geäußerten Worte führt nicht zum dauerhaften Behalten. Gelingt Ihnen die Übersetzung, so haben Sie den Text verstanden – gelingt sie Ihnen nicht, besteht ein Anreiz, die offen gebliebene Frage neu zu klären. Danach denken Sie über das Gelesene intensiv nach. Bitte noch keine Akzente auf „Fehler“ des Autors legen und keine „Verbesserungsvorschläge“ gleich im Anfang. Man muss die Dinge erst verstanden haben, ehe man sie verdrehen kann. Also: Erst lesen, dann verstehen, dann erst umschalten auf Reflektieren, dann auf Kritisieren und Korrigieren, dann auf Vervollkommnung.

5. Zweites Textlesen
Hat der Text nun Ihre Kontrolle „Habe ich kapiert oder habe ich nicht kapiert“ erfolgreich durchlaufen, sollten Sie die Stichwortliste oder Rekapitulationsskizze als eine Art Hypothese über den Inhalt des Fachtextes betrachten, die jetzt bei einer zweiten Lektüre überprüft wird. Sie stellen fest, dass man beim zweiten Lesen des Textes Vieles, was beim ersten Lesen vielleicht unverständlich geblieben und nur scheinbar verstanden war, auf Anhieb versteht, weil man den Gesamtzusammenhang und den Sinn erschlossen hat. Diese Hilfe hat beim ersten Lesen gefehlt.

6. Markierungen
Sie müssen beim zweiten Lesen auf dem Hintergrund Ihrer nachgrübelnden Gedanken Ihren eigenen Zugang zu dem Lernstoff finden. Deshalb sollten Sie auch erst jetzt (!) Anstreichungen, Markierungen und Randnotizen anbringen (gilt nur für Fotokopien und eigene Bücher!). Jetzt wissen Sie erst, worauf es ankommt. Das Anstreichen hat den Zweck, sich für später die Orientierung im Text zu erleichtern. Sie sollten nur treffende Formulierungen, typische Aussagen, Wörter oder Passagen, die als Stichworte für den Inhalt eines ganzen Textabschnitts stehen, anstreichen oder unterstreichen.
Alles anstreichen heißt Nichts anstreichen! Kein gelbes Tintenfass ausschütten!
Randnotizen können Querverweise zum Text oder Gesetz, Hinweise auf andere Texte oder eigene Kommentierungen enthalten – alles, was zur Erschließung des Textes dienlich ist.

7. Drittes Textlesen
Bedeutende oder schwierige Texte muss man mehrmals lesen, um sie zu verstehen und ganz zu erfassen. Sie steigen erneut in Ihre gestellten Fragen ein und stellen sicher, dass Sie die relevanten Gedankengänge vollständig erfasst haben und allen wichtigen Zusammenhängen nachgegangen sind.

8. Fallbasierung
Die Krönung des Ganzen ist jetzt die Anwendung des „theoretisch kapiert“ auf einen einprägsamen Fall. „Auch praktisch kapiert!“ – Und vor allem: „Klausurenumsetzbar in Form gebracht!“

Zum guten Schluss: Machen Sie kein teures Lesetraining mit, das Studenten angeboten wird. Sie können doch lesen. Sparen Sie das Geld! Auch hier hilft üben! Lesen Sie einfach wie besprochen Ihren Text!